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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Einkommensteuerquote

Die Einkommensteuerquote ist eine Kennzahl, die das Verhältnis der Erträge aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer zu den Gesamterträgen der Kommune anzeigt.

Formel: Einkommensteuerquote

Die Einkommensteuerquote zeigt die Abhängigkeit der Kommune von Erträgen an, die aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer entspringen. Je höher die Quote liegt, umso stärker wirken sich Schwankungen in den Einkommensteuererträgen der Kommune auf die ihre finanzielle Situation aus.

Eine Einkommensteuerquote von beispielsweise 20% besagt, dass ein Fünftel der Gesamterträge von Erträgen aus der Einkommensteuer abhängen.

Zur Generierung aussagekräftiger Kennzahlenwerte im Zeitreihenvergleich können im Nenner die Gesamterträge durch die ordentlichen Erträge ersetzt werden. Die Gesamterträge, in die auch die außerordentlichen Erträge einfließen, können im Zeitablauf stark verzerrt werden - insb. dann, wenn es zu hohen Erträgen aus der Realisierung stiller Reserven (als Ausfluss von Vermögensveräußerungen über Buchwert) kommt.

Siehe auch:
- Finanzkennzahlen in der Doppik
- Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Steueruhr Deutschlands
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger