Die Ergebnisorientierung beschreibt einen Grundansatz der Ausrichtung öffentlichen Handelns, bei dem der Fokus von Planung,
Steuerung und Kontrolle auf dem Ergebnis der öffentlichen
Leistungserstellung (sog.
Output) und den durch den Output erzeugten
Wirkungen des Verwaltungshandelns liegt. Die
Budgetzuteilung wird im ergebnisorientierten Planungs-, Steuerungs- und Kontrollsystem an die Erreichung konkreter
Output- und
Wirkungsziele geknüpft, deren Zielerreichungsgrad über
Kennzahlen gemessen wird. Die Umsetzung der Ergebnisorientierung in der Verwaltungspraxis soll die
Effektivität und
Effizienz des Verwaltungshandelns steigern.