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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Ersatzdeckungsmittel

Ersatzdeckungsmittel sind in der Kameralistik der Oberbegriff für Einnahmen aus der Veränderung des kameralen Anlagevermögens, Entnahmen aus Rücklagen, Beiträge und ähnliche Entgelte sowie Zuweisungen. Ersatzdeckungsmittel können, sofern sie in entsprechender Höhe verfügbar sind, eingesetzt werden, um die Rechtmäßigkeit des Haushalts einer Kommune nach kameralem Haushaltsrecht sicherzustellen, wenn die Zuführung zum Vermögenshaushalt nicht ausreicht, um die Kreditbeschaffungskosten und ordentlichen Tilgungszahlungen zu decken (Mindestzuführung zum Vermögenshaushalt).

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger