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Gesamteinzahlungen
Im
doppischen Haushaltsplan
bestimmen sich die (geplanten) Gesamteinzahlungen über die Summe aller im
Finanzhaushalt
veranschlagten
Einzahlungen
.
Im
doppischen Jahresabschluss
der Kernverwaltung errechnen sich die (realisierten) Gesamteinzahlungen entsprechend über die Summe aller in der
Finanzrechnung
ausgewiesenen Einzahlungen.
Im Kontext des
Gesamt-
/
Konzernabschlusses
bezeichnen die Gesamteinzahlungen die Summe der in der
Gesamt-
/
Konzernfinanzrechnung
ausgewiesenen Einzahlungen des
Konzerns Gebietskörperschaft
.
Gegensatz:
Gesamtauszahlungen
.
Siehe auch:
-
Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen
-
Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
-
Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
© Andreas Burth, Marc Gnädinger