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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Gesamteinzahlungen

Im doppischen Haushaltsplan bestimmen sich die (geplanten) Gesamteinzahlungen über die Summe aller im Finanzhaushalt veranschlagten Einzahlungen.

Im doppischen Jahresabschluss der Kernverwaltung errechnen sich die (realisierten) Gesamteinzahlungen entsprechend über die Summe aller in der Finanzrechnung ausgewiesenen Einzahlungen.

Im Kontext des Gesamt-/Konzernabschlusses bezeichnen die Gesamteinzahlungen die Summe der in der Gesamt-/Konzernfinanzrechnung ausgewiesenen Einzahlungen des Konzerns Gebietskörperschaft.

Gegensatz: Gesamtauszahlungen.

Siehe auch:
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger