Als Goldene Regel der
Finanzpolitik bezeichnet man eine Regel zur Rechtfertigung einer Erhöhung der
öffentlichen Verschuldung. Die Goldene Regel der Finanzpolitik besagt, dass ein Anstieg der öffentlichen Verschuldung nur in dem Maße hingenommen werden darf, wie mit ihr gleichzeitig ein mindestens ebenso großer Anstieg des öffentlichen
Netto-Vermögens einhergeht.
Hintergrund der Goldenen Regel der Finanzpolitik ist die Grundidee, dass öffentliche
Kredite Lasten für spätere Generationen erzeugen, gleichzeitig aber durch die
(schuldenfinanzierte) öffentliche
Investition auch ein Nutzen (z.B.
Erträge) für diese späteren Generationen generiert wird. Die auf die Zukunft verschobenen Lasten werden somit durch den zusätzlich erzeugten Nutzen neutralisiert. Die Goldene Regel der Finanzpolitik soll somit insb. verhindern, dass die aktuelle Generation auf Kosten künftiger Generationen wirtschaftet.
Dem Grundgedanken der Goldenen Regel der Finanzpolitik trug die alte Staatsschuldenbremse in Art. 115 Grundgesetz Rechnung, die verlangte, dass die
Einnahmen aus Krediten die Summe der
Ausgaben für investive Zwecke nicht überschreiten dürfen.