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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Grundmittel

Die Grundmittel geben den Zuschussbedarf der öffentlichen Haushalte für einen speziellen abtrennbaren Aufgabenbereich (z.B. Kultur) an. Sie beschreiben die Ausgaben eines Aufgabenbereichs abzüglich der vom Aufgabenbereich erzielten Einnahmen vom öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich. Sie weisen damit den Betrag aus, den die Körperschaft oder Körperschaftsgruppe aus allgemeinen Haushaltsmitteln (Steuereinnahmen oder Mittel aus Finanzausgleich, Krediten und Rücklagen) für den jeweiligen Aufgabenbereich bereitgestellt hat - einschließlich der investiven Maßnahmen.

Abzugrenzen von den (reinen) Grundmitteln sind die laufenden Grundmittel. Die laufenden Grundmittel lassen im Unterschied zu den originären Grundmitteln die im Zeitverlauf stark schwankenden Ausgaben und Einnahmen für Bau- und andere Investitionen, die die Vergleichbarkeit beeinträchtigen, unberücksichtigt.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger