Die Grundmittel geben den Zuschussbedarf der
öffentlichen Haushalte für einen speziellen abtrennbaren Aufgabenbereich (z.B. Kultur) an. Sie beschreiben die
Ausgaben eines Aufgabenbereichs abzüglich der vom Aufgabenbereich erzielten
Einnahmen vom
öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich. Sie weisen damit den Betrag aus, den die Körperschaft oder Körperschaftsgruppe aus allgemeinen
Haushaltsmitteln
(Steuereinnahmen oder Mittel aus
Finanzausgleich,
Krediten und
Rücklagen) für den jeweiligen Aufgabenbereich bereitgestellt hat - einschließlich der
investiven Maßnahmen.
Abzugrenzen von den (reinen) Grundmitteln sind die laufenden Grundmittel. Die laufenden Grundmittel lassen im Unterschied zu
den originären Grundmitteln die im Zeitverlauf stark schwankenden Ausgaben und Einnahmen für Bau- und andere Investitionen,
die die Vergleichbarkeit beeinträchtigen, unberücksichtigt.