Kontakt
|
Sitemap
|
Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
Lexikon
» Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de
»
Lexikon
»
G
» Grundsatz der Kassenwirksamkeit
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Grundsatz der Kassenwirksamkeit
Der Grundsatz der Kassenwirksamkeit bezeichnet in der
Kameralistik
einen
Haushaltsgrundsatz
, der besagt, dass im
kameralen Haushaltsplan
nur diejenigen
Einnahmen
und
Ausgaben
veranschlagt
werden dürfen, die im betrachteten
Haushaltsjahr
voraussichtlich der
Kasse
zufließen bzw. von ihr abfließen werden.
In der
Doppik
ist der Grundsatz der Kassenwirksamkeit im Kontext des
Finanzhaushalts
analog für die dort veranschlagten
Einzahlungen
und
Auszahlungen
bedeutsam.
Siehe auch:
-
Links zu Bundeshaushalten
-
Links zu Landeshaushalten
-
Links zu (doppischen) Kommunalhaushalten
© Andreas Burth, Marc Gnädinger