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Haushaltskonsolidierungskonzept
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Haushaltskonsolidierungskonzept
In einigen Bundesländern sind Kommunen, die keinen
ausgeglichenen Haushalt
vorweisen können, verpflichtet, ein
Haushaltskonsolidierungskonzept (auch: Haushaltssicherungskonzept) zu erstellen und vorzulegen. Wie das Haushaltskonsolidierungskonzept
konkret ausgestaltet sein muss ist im Ländervergleich nicht einheitlich geregelt.
Das Haushaltskonsolidierungskonzept stellt u.a. dar, wie das
Haushaltsdefizit bzw. der
Fehlbedarf in den kommenden Haushaltsjahren
abgebaut werden soll. Hierzu ist z.B. darzustellen, welche Maßnahmen die Kommune ergreifen will, um das Defizit zu verringern.
Ebenso ist im Haushaltskonsolidierungskonzept aufzuzeigen, in welchem Zeitraum wieder ein ausgeglichener
Haushalt erreicht werden soll.
Nicht zuletzt ist auch zu zeigen, wie in der Zukunft das Entstehen neuer Defizite vermieden werden soll.
Das Haushaltskonsolidierungskonzept wird zumeist für den Zeitraum der
mittelfristigen Finanzplanung
(Kameralistik) bzw. den Zeitraum der
mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung
(Doppik) aufgestellt.
Kritisch diskutiert wird im Kontext von Haushaltskonsolidierungskonzepten, ob und wenn ja inwieweit dem
Haushaltskonsolidierungskonzept eine Analyse in Bezug auf die Ursachen des gegenwärtigen Fehlbedarfs hinzuzufügen
ist. Auf der einen Seite ist bei technischer Betrachtung eine Analyse in Bezug auf die Defizitursachen wichtig,
um gegenwärtige/künftige Verbesserungen herbeizuführen. In der Praxis ist jedoch auf der anderen Seite beobachtbar, dass diese Analysen
vielerorts polit-strategisch und nicht problemorientiert (was kann künftig anders gemacht werden?) vorgenommen
werden. So stellt kaum eine Kommune ernsthaft und hinreichend präzise dar, inwieweit ihr eigenes Handeln
(beeinflussbare Faktoren) das Defizit verursacht hat. Vielmehr werden häufig fast ausschließlich externe (nicht
durch die Kommune selbst beeinflussbare Faktoren) Ursachen benannt, etwa zusätzliche Aufgabenübertragungen durch
andere Ebenen, Umlageerhöhungen etc. Letztere Ursachen mag es zwar im Einzelfall geben, sie liegen aber außerhalb
des unmittelbaren Beeinflussungsbereiches der entsprechenden Kommune.
In gewisser Weise ist eine Ursachenanalyse im Rahmen eines Haushaltskonsolidierungskonzepts insofern politikinkompatibel.
Das Interesse an einer ehrlichen Analyse ist begrenzt - auch, weil sich die handelnden Akteure keine eigenen Fehler
(z.B. Prestigeprojekte, Verzicht auf
kostendeckende
Gebühren etc.) nachsagen lassen wollen. Daher werden externe
(nicht endogene) Ursachen in der schriftlichen Analyse überbetont. Das führt dazu, dass die i.d.R. ehrenamtlich
agierenden und damit schon aufgrund des Zeitbudgets weniger informierten Mitglieder der Vertretungskörperschaft
irgendwann selbst glauben, dass der Haushalt nicht aus eigener Kraft ausgeglichen werden kann, weil ausschließlich
Externe für das Defizit verantwortlich seien. In diesem Kontext wird dann von der sog.
psychologischen Vergeblichkeitsfalle in bewusster Abgrenzung zu einer echten
(technischen) Vergeblichkeitsfalle gesprochen.
Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu Haushaltskonsolidierungskonzepten
- Artikel zum Thema "Haushaltskonsolidierung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Blog-Einträge zum Thema "Schuldenfreie Kommunen"
- Blog-Einträge zum Thema "Nachhaltigkeitssatzungen & kommunale Schuldenbremsen"
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Sparen | Haushaltskonsolidierung"
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU) - Schuldenuhren der EU-Mitgliedsstaaten
- Schuldenuhr zur Staatsverschuldung der USA
Blog-Einträge zum Thema:
- Elektronisches Haushaltssicherungskonzept (HSK) für hessische Kommunen (Blog-Eintrag vom 15.2.2015)
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