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Haushaltsreste
Als Haushaltsreste bezeichnet man in der
Kameralistik
den Oberbegriff für
Haushaltseinnahmereste
und
Haushaltsausgabereste
.
Im
doppischen
Haushaltsrecht
sind Haushaltsreste in einigen Ländern (z.B. in Brandenburg) definiert als Ermächtigungen für
Aufwendungen
und
Auszahlungen
, die in das folgende
Haushaltsjahr
übertragen werden.
Siehe auch:
-
Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes
-
Linksammlung zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer
-
Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen
© Andreas Burth, Marc Gnädinger