Der Begriff der Haushaltssicherung bezeichnet einen Zustand, in dem sich eine Kommune befindet, wenn sie den
Haushaltsausgleich nicht erreicht und daher zur Aufstellung eines
Haushaltssicherungskonzepts verpflichtet ist. In Haushaltssicherungskonzepten ist u.a. regelmäßig aufzuzeigen, durch welche
Konsolidierungsmaßnahmen
(Einnahme-/Ertragssteigerungen bzw.
Ausgabe-/Aufwandssenkungen) die jeweilige Kommune plant, um den Haushaltsausgleich
mittelfristig wieder zu erreichen. Zwischen den Rechtsregelungen einzelner Länder gibt es Unterschiede in Bezug auf die
Inhalte/Aufstellung von Haushaltssicherungskonzepten.
Mit dem Begriff der Haushaltssicherung bezeichnet man neben dem oben beschriebenen Zustand ferner
auch den damit verbundenen (angestrebten) Prozess/Weg hin zum Wiedererreichen des Haushaltsausgleichs.