Kontakt
|
Sitemap
|
Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
Lexikon
» Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de
»
Lexikon
»
K
» Kassenwirksamkeitsprinzip
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Kassenwirksamkeitsprinzip
Das Kassenwirksamkeitsprinzip (auch: Fälligkeitsprinzip) aus der
Kameralistik
besagt, dass im
kameralen Haushaltsplan
nur diejenigen
Einnahmen
und
Ausgaben
veranschlagt
werden dürfen, die im betrachteten
Haushaltsjahr
voraussichtlich der
Kasse
zufließen bzw. von ihr abfließen werden.
In der
Doppik
ist das Kassenwirksamkeitsprinzip noch im Bereich des
Finanzhaushalts
für die dort veranschlagten
Ein-
und
Auszahlungen
von Bedeutung.
Siehe auch:
-
Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes
-
Linksammlung zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer
-
Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen
© Andreas Burth, Marc Gnädinger