Als Konzernabschlussrichtlinie (auch: Gesamtabschlussrichtlinie) bezeichnet man eine interne Richtlinie einer
Gebietskörperschaft, die Anweisungen grundsätzlicher Art zur Aufstellung des
Konzernabschlusses in dieser Gebietskörperschaft enthält. Die Konzernabschlussrichtlinie entfaltet ihre Bindungswirkung sowohl auf die Kernverwaltung als auch auf die zu
konsolidierendenAuslagerungen (d.h. den gesamten
"Konzern Gebietskörperschaft").
Der Zweck der Konzernabschlussrichtlinie besteht insbesondere darin, zu gewährleisten, dass die
Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung (GoK) bei der Aufstellung des Konzernabschlusses berücksichtigt werden. Des Weiteren dient sie dazu, die Gegebenheiten und Besonderheiten vor Ort bei der Erstellung des Konzernabschlusses entsprechend zu beachten.