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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Konzernabschlussrichtlinie

Als Konzernabschlussrichtlinie (auch: Gesamtabschlussrichtlinie) bezeichnet man eine interne Richtlinie einer Gebietskörperschaft, die Anweisungen grundsätzlicher Art zur Aufstellung des Konzernabschlusses in dieser Gebietskörperschaft enthält. Die Konzernabschlussrichtlinie entfaltet ihre Bindungswirkung sowohl auf die Kernverwaltung als auch auf die zu konsolidierenden Auslagerungen (d.h. den gesamten "Konzern Gebietskörperschaft").

Der Zweck der Konzernabschlussrichtlinie besteht insbesondere darin, zu gewährleisten, dass die Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung (GoK) bei der Aufstellung des Konzernabschlusses berücksichtigt werden. Des Weiteren dient sie dazu, die Gegebenheiten und Besonderheiten vor Ort bei der Erstellung des Konzernabschlusses entsprechend zu beachten.

Siehe auch:
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu kommunalen Gesamtabschluss-Richtlinien


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger