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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung (GoK)

Unter den Grundsätzen ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung (GoK) versteht man eine Gruppe von Prinzipien, welche bei der Aufstellung von Konzernabschlüssen beachtet werden müssen. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung ergeben sich v.a. aus der Anforderung an den Konzernabschluss, ein Gesamtbild der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns Gebietskörperschaft in der Form zu zeichnen, als seien die Gebietskörperschaft und die im Konzernabschluss zu berücksichtigenden Auslagerungen eine Einheit (sog. Einheitstheorie).

Unter die Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung fallen insbesondere:
- Grundsätze ordnungsmäßiger (öffentlicher) Buchführung (GoB/GoöB)
- Grundsatz der Einheitlichkeit von Ansatz und Bewertung
- Grundsatz der Einheitlichkeit der Gliederungsvorschriften
- Grundsatz der Einheitlichkeit der Stichtage
- Grundsatz der Einheitlichkeit der Währung
- Grundsatz der Stetigkeit der Konsolidierungsmethoden
- Grundsatz der Vollständigkeit des Konsolidierungskreises
- Grundsatz der Vollständigkeit des Gesamtabschlusses/Konzernabschlusses
- Grundsatz der Eliminierung konzerninterner Beziehungen
- Grundsatz der Wesentlichkeit
- Grundsatz der Wirtschaftlichkeit

Siehe auch:
- Linksammlung zu kommunalen Gesamtabschluss-Richtlinien
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger