Unter den Grundsätzen ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung (GoK) versteht man eine Gruppe von Prinzipien, welche bei der Aufstellung von
Konzernabschlüssen beachtet werden müssen. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung ergeben sich v.a. aus der Anforderung an den Konzernabschluss, ein Gesamtbild der
Vermögens-,
Schulden-, Finanz- und
Ertragslage des
Konzerns Gebietskörperschaft in der Form zu zeichnen, als seien die Gebietskörperschaft und die im Konzernabschluss zu berücksichtigenden
Auslagerungen eine Einheit (sog.
Einheitstheorie).