Als Landeshaushaltsplan bezeichnet man den
Haushaltsplan
eines Bundeslandes. Der Landeshaushaltsplan wird vom Landtag (je nach Bundesland z.T. auch:
Abgeordnetenhaus oder Bürgerschaft) mittels eines
Landeshaushaltsgesetzes
verabschiedet.
Landeshaushaltspläne untergliedern sich in mehrere Einzelpläne. Die Unterteilung des Haushaltsplans in Einzelpläne richtet sich hierbei nach dem
Ministerial- und dem
Realprinzip.
Die Landeshaushaltspläne aller 16 Bundesländer werden aktuell (Stand:
Haushaltsjahr 2011) nach
kameralen Prinzipien aufgestellt. Die Stadtstaaten Bremen und Hamburg
sowie die Flächenländer Hessen und Nordrhein-Westfalen planen gleichwohl den Umstieg auf eine
doppische Haushaltsplanung.