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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Öffentlicher Sektor

Der öffentliche Sektor ist im engeren Sinne ein volkswirtschaftlicher Sammelbegriff für Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände eines Staates. Im weiteren Sinne werden auch die gesetzlichen Sozialversicherungsträger und die öffentlichen Unternehmen der zuvor genannten Körperschaften zum öffentlichen Sektor gezählt.

Supranationale Organisationen, wie z.B. die Europäische Union, können grundsätzlich ebenfalls dem öffentlichen Sektor zugerechnet werden.

Der öffentliche Sektor macht typischerweise einen erheblichen Teil der Wirtschaftsleistung einer Volkswirtschaft aus. Öffentlich-rechtliche Abgaben (Steuern, Beiträge, Gebühren) stellen zumeist die wichtigste Finanzierungsquelle der Einheiten des öffentlichen Sektors dar. Das Leistungsangebot des öffentlichen Sektors hat größtenteils Dienstleistungscharakter. Oberziel der Tätigkeiten des öffentlichen Sektors ist die Maximierung des Gemeinwohls.

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©  Andreas Burth, Marc Gnädinger