Das Pay-as-you-use-Prinzip besagt im Kontext der
Staatsverschuldung, dass eine Generation stets in dem Maße für den
Schuldendienst aufkommen sollte, wie diese Generation die
schuldenfinanziert geschaffenen Ressourcen nutzt. Das Pay-as-you-use-Prinzip rechtfertigt Staatsverschuldung folglich mit der Begründung,
dass sie bei langlebigen
Investitionsobjekten eine
generationengerechte Lasten- und Nutzenverteilung von heutigen und zukünftigen Generationen ermögliche. Das Pay-as-you-use-Prinzip gilt
indes primär für langlebige Investitionsobjekte und weniger für kurzlebige Investitionsobjekte.
Baut der Staat beispielsweise eine Brücke, die 50 Jahre genutzt werden soll, so sollte dem Pay-as-you-use-Prinzip folgend der Bau selbst zunächst
kreditfinanziert werden. Die
Tilgung des Kredits sowie die Leistung der Zinszahlungen erfolgt dann gleichmäßig verteilt über die Nutzungsdauer der Brücke.
Nach Ablauf der planmäßigen
Nutzungsdauer ist der Kredit vollständig zurückgezahlt.
Problematisch am Pay-as-you-use-Prinzip ist, dass es zwar häufig als Begründung zur Aufnahme öffentlicher Schulden herhält,
jedoch teilweise nicht konsequent praktiziert wird. So werden zwar mancherorts Investitionsobjekte schuldenfinanziert erschaffen,
die daraus resultierende Verschuldung wir jedoch im Zeitablauf nicht abgebaut. So ist z.B. für den Gesamtstaat in Deutschland eine
im Zeitablauf immer weiter steigende Verschuldung zu beobachten, was dazu führt, dass selbst nach Ablauf des Nutzungszeitraums
des Investitionsobjektes noch immer Schuldendienst anfällt (sog. "Pay forever after using").