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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Personalcontrolling

Zweck des Personalcontrollings ist die Bereitstellung steuerungsrelevanter Informationen für das Personalmanagement und für die Fach- oder Produktverantwortlichen.

Die Personalziele sind dazu in das Gesamtzielsystem der Körperschaft einzubetten bzw. sie bauen darauf aus. Erst aus den strategischen Zielen der Körperschaften, mithin den aktuell und künftighin vorzunehmenden Aufgaben und erwünschten Wirkungen, können in weiten Teilen sinnvolle Informationen zum Bereich Personal generiert werden.

Regelmäßig arbeitet das Personalcontrolling kennzahlenorientiert, d.h. es stellt entsprechende monetäre und nicht-monetäre Kennzahlen - beispielsweise in Gestalt von Berichten oder für den Haushaltsplan und die -rechnung - zur Verfügung, die für die jeweiligen Adressaten notwendig sind, z.B. (je nach Adressat werden sich die geeigneten Kennzahlen unterscheiden): - Fallzahl Krankheitstage, Fehlzeiten und Überstunden
- Alters- und Qualifikationsstruktur der Mitarbeiter
- Fluktuationsquoten
- Fortbildungsquoten
- Personal- und Fortbildungsaufwendungen

Siehe auch:
- Blog-Einträge zum Thema "Personal & Versorgungsempfänger"

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger