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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge (ShV)

Im Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge (ShV) werden in der Kameralistik alle Einnahmen und Ausgaben erfasst, die sich nicht auf den Haushalt auswirken und in diesem Sinne nicht veranschlagt werden, die aber kassenwirksam sind. Ebenfalls erfasst werden Vorgänge, die sich zwar auf den Kassenbestand und die Vermögensrechnung, nicht aber auf den Haushalt auswirken.

Unter die im Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge zu buchenden Einnahmen und Ausgaben fallen z.B. durchlaufende Gelder, fremde Mittel, Vorschüsse, Verwahrgelder, Handvorschüsse und fremde Kassengeschäfte.

Im Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge sind insbesondere für folgende Vorgänge Abschlusskonten einzurichten: Geldanlagen, innere Darlehen, Rücklagen, Sondervermögen in Geld (sonstige Vermögensbindungen), Kassenkredite (soweit als Festbetragskassenkredit aufgenommen), Kassenbestand des Vorjahres und des laufenden Jahres, Kassenvorgriff des Vorjahres und des laufenden Jahres.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger