Die Steuerschätzung ist eine i.d.R. zwei Mal pro Jahr vorgenommene Prognose im Hinblick
auf die voraussichtlich zu erwartenden
Steuereinnahmen der deutschen
Gebietskörperschaften.
Die Steuerschätzung wird für einzelne Steuerarten sowie getrennt nach Bund, Ländern und Kommunen
durchgeführt. Steuerschätzungen werden vom
Arbeitskreis "Steuerschätzungen" vorgenommen, welcher
beim Bundesministerium der Finanzen angesiedelt ist. Die Sitzungen des Arbeitskreises Steuerschätzungen
finden i.d.R. im Mai und im November des jeweiligen Jahres statt.
Die Steuerschätzung erfolgt für kurz- bis mittelfristige Zeiträume, wobei sich der Zeitraum der
Mai-Schätzung und der Zeitraum der November-Schätzung unterscheiden. Während die Mai-Schätzung für
das laufende
Haushaltsjahr und vier Folgejahre erstellt wird (mittlere Frist), wird die November-Schätzung
lediglich für das laufende Haushaltsjahr und das Folgejahre (kurze Frist) erstellt.
Die Mai-Steuerschätzung ist (jeweils unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten vor Ort) idealtypischerweise die Grundlage für die Erstellung von
Haushaltsentwurf und
mittelfristiger Finanzplanung für das nachfolgende Haushaltsjahr. Die gemäß des
Grundsatzes der Vorherigkeit kurz vor Verabschiedung des
Haushalts veröffentlichte November-Steuerschätzung bildet demgegenüber die
Grundlage für die (finalen)
Ansätze in der
Haushaltssatzung (Kommunen) bzw. dem
Haushaltsgesetz (Bund und Länder).