Unter dem Begriff der unrentierlichen
Verschuldung werden zur
Finanzierung von
Investitionen aufgenommene
Schulden zusammengefasst, bei denen der zu leistende
Schuldendienst aus Zins und
Tilgung nicht in voller Höhe durch
(zweckgebundene)
Einnahmen bzw.
Erträge aus dem Investitionsobjekt gedeckt werden können. Aufgrund dessen, dass bei unrentierlicher Verschuldung das Investitionsobjekt nicht in der Lage ist, den Schuldendienst in voller Höhe selbst zu erwirtschaften, sind z.B. Zuschüsse aus
Steuermitteln notwendig.