Der Begriff der Vorausdeckung bezeichnet das frühzeitige Ansammeln von
Finanzmitteln für den Zweck, ein späteres
Investitionsvorhaben zu
finanzieren.
Vorteilhaft an einer über eine Vorausdeckung finanzierten Investition ist, dass kein
Kredit zur Investitionsfinanzierung aufgenommen werden muss. Die im Falle einer Kreditfinanzierung zusätzlich zu den
Tilgungen zu leistenden
Zinsausgaben/-aufwendungen entfallen damit. Dies entlastet den
Haushaltsausgleich in den Folgejahren. Ferner wird bereits während des Zeitraums
des Ansparens der Finanzmittel durch die zusätzlich generierten Zinseinnahmen/-erträge der Haushaltsausgleich erleichtert.