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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Vorausdeckung

Der Begriff der Vorausdeckung bezeichnet das frühzeitige Ansammeln von Finanzmitteln für den Zweck, ein späteres Investitionsvorhaben zu finanzieren.

Vorteilhaft an einer über eine Vorausdeckung finanzierten Investition ist, dass kein Kredit zur Investitionsfinanzierung aufgenommen werden muss. Die im Falle einer Kreditfinanzierung zusätzlich zu den Tilgungen zu leistenden Zinsausgaben/-aufwendungen entfallen damit. Dies entlastet den Haushaltsausgleich in den Folgejahren. Ferner wird bereits während des Zeitraums des Ansparens der Finanzmittel durch die zusätzlich generierten Zinseinnahmen/-erträge der Haushaltsausgleich erleichtert.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger