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Zahlungen, haushaltsunwirksame
Unter dem Begriff haushaltsunwirksame Zahlungen werden alle von einer
Gebietskörperschaft
abgewickelten Zahlungsströme - d.h.
Einnahmen
und
Ausgaben
(
Kameralistik
) bzw.
Einzahlungen
und
Auszahlungen
(
Doppik
) - zusammengefasst, die nicht im
Haushaltsplan
zu veranschlagen sind. Die haushaltsunwirksamen Zahlungen sind eine Ausnahme vom
Grundsatz der Vollständigkeit
des Haushaltsplans.
Haushaltsunwirksame Zahlungen sind zum Beispiel
durchlaufende Gelder
sowie Einzahlungen aus der Aufnahme bzw. Auszahlungen aus der Rückzahlung von
Kassenkrediten
.
© Andreas Burth, Marc Gnädinger