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Zielarten
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Zielarten
Unter dem Begriff der Zielarten versteht man verschiedene Typen von
Zielen, wobei die Unterscheidung in Zielarten anhand bestimmter Merkmale vorgenommen wird.
So kann nach der Fristigkeit unterschieden werden zwischen folgenden Zielarten:
kurzfristige Ziele, mittelfristige Ziele und langfristige Ziele. Hierbei betreffen kurzfristige Ziele i.d.R. einen Zeithorizont von
unter einem Jahr; mittelfristige Ziele einen Zeitraum von einem bis drei oder einem bis fünf Jahren; langfristige Ziele eine Zeitspanne
von über drei oder über fünf Jahren. Eng verwandt mit der nach Fristigkeit vorgenommenen Kategorisierung von Zielen ist die Unterscheidung in
operative Ziele (kurzfristig), taktische Ziele (mittelfristig) und
strategische Ziele (langfristig).
Nach ihrem hierarchischen Rang kann differenziert werden zwischen
Oberzielen und Unterzielen. Unterziele leiten sich hierbei von Oberzielen ab. Sie konkretisieren die Oberziele für tiefere Hierarchieebenen.
So kann z.B. das Oberziel einer Stadt darauf lauten, einen
ausgeglichenen Haushalt vorzulegen.
Ein Unterziel eines Aufgabenbereichs dieser Stadt könnte hierauf aufbauend im Erreichen eines bestimmten
Kostendeckungsgrades liegen.
Neben Ober- und Unterzielen sind grundsätzlich weitere Zielebenen in der Zielhierarchie möglich.
Nach der Messgröße zur Überprüfung des Zielerreichungsgrades kann des Weiteren unterschieden werden zwischen nachfolgenden Zielarten: monetäre Ziele
und nicht-monetäre Ziele. Monetäre Ziele werden in Geldeinheiten konkretisiert (z.B. Ziele bzgl.
Jahresergebnis,
Kosten,
Schuldenstand), während nicht-monetäre Ziele in einer sonstigen Messgröße ausgedrückt werden (z.B. Anzahl Theaterbesucher, Kundenzufriedenheit).
Nach dem Zielgegenstand kann ferner zwischen
Sachzielen und
Formalzielen unterschieden werden. Als Sachziel bezeichnet man das Ziel einer Organisation,
Leistungen bzw.
Output zu einer bestimmten Zeit und in einer bestimmten Art, Menge und Güte/Qualität zur Verfügung zu stellen
(z.B. Öffnungszeiten des Schwimmbads). Als Formalziele bezeichnet man allgemeine
ökonomische Ziele einer Organisation (z.B.
Gewinnziele, Kostendeckungsziele).
Nach der Wichtigkeit von Zielen kann man zwischen Hauptzielen und Nebenzielen unterscheiden. Hauptziele sind die wichtigsten Ziele
einer Organisation, während Nebenzielen eine geringere Bedeutung zugeordnet wird. Im Falle von
Zielkonflikten zwischen Haupt- und Nebenzielen wird daher den Hauptzielen Priorität eingeräumt.
Neben den zuvor genannten Formen der Differenzierung zwischen Zielarten sind zahlreiche weitere Unterscheidungsmöglichkeiten denkbar.
Nachfolgend werden einige beispielhaft aufgezählt:
- Unterscheidung nach Managementkonzepten (z.B.
Balanced Scorecard,
KGSt-Zielfelder)
- Unterscheidung nach der das Ziel verfolgenden Person/Organisation (z.B. Ziele einer Partei, Ziele der Unternehmensführung, Ziele der Eigentümer, Ziele der Kunden)
- Unterscheidung nach der Organisationseinheit (z.B. Ziele der Personalabteilung, Ziele der IT-Abteilung)
- Unterscheidung nach
Zielbeziehungen (z.B. konkurrierende Ziele, komplementäre Ziele, indifferente Ziele)
- Unterscheidung nach der Art des Entstehen des Ziels (z.B. extern vorgegebene Ziele, gemeinsam vereinbarte Ziele, sich selbst vorgegebene Ziele)
- Unterscheidung nach dem Lebensbereich einer Person (z.B. familiäre Ziele, berufliche Ziele)
- etc.
Siehe auch:
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Ziele | Zielerreichung"
- Artikel von HaushaltsSteuerung.de zum Thema "Haushaltssteuerung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verwaltungssteuerung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Steuerung & Kontrolle"
- Aufsätze zum Thema "Steuerung & Kontrolle"
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