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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Zielarten

Unter dem Begriff der Zielarten versteht man verschiedene Typen von Zielen, wobei die Unterscheidung in Zielarten anhand bestimmter Merkmale vorgenommen wird.

So kann nach der Fristigkeit unterschieden werden zwischen folgenden Zielarten: kurzfristige Ziele, mittelfristige Ziele und langfristige Ziele. Hierbei betreffen kurzfristige Ziele i.d.R. einen Zeithorizont von unter einem Jahr; mittelfristige Ziele einen Zeitraum von einem bis drei oder einem bis fünf Jahren; langfristige Ziele eine Zeitspanne von über drei oder über fünf Jahren. Eng verwandt mit der nach Fristigkeit vorgenommenen Kategorisierung von Zielen ist die Unterscheidung in operative Ziele (kurzfristig), taktische Ziele (mittelfristig) und strategische Ziele (langfristig).

Nach ihrem hierarchischen Rang kann differenziert werden zwischen Oberzielen und Unterzielen. Unterziele leiten sich hierbei von Oberzielen ab. Sie konkretisieren die Oberziele für tiefere Hierarchieebenen. So kann z.B. das Oberziel einer Stadt darauf lauten, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Ein Unterziel eines Aufgabenbereichs dieser Stadt könnte hierauf aufbauend im Erreichen eines bestimmten Kostendeckungsgrades liegen. Neben Ober- und Unterzielen sind grundsätzlich weitere Zielebenen in der Zielhierarchie möglich.

Nach der Messgröße zur Überprüfung des Zielerreichungsgrades kann des Weiteren unterschieden werden zwischen nachfolgenden Zielarten: monetäre Ziele und nicht-monetäre Ziele. Monetäre Ziele werden in Geldeinheiten konkretisiert (z.B. Ziele bzgl. Jahresergebnis, Kosten, Schuldenstand), während nicht-monetäre Ziele in einer sonstigen Messgröße ausgedrückt werden (z.B. Anzahl Theaterbesucher, Kundenzufriedenheit).

Nach dem Zielgegenstand kann ferner zwischen Sachzielen und Formalzielen unterschieden werden. Als Sachziel bezeichnet man das Ziel einer Organisation, Leistungen bzw. Output zu einer bestimmten Zeit und in einer bestimmten Art, Menge und Güte/Qualität zur Verfügung zu stellen (z.B. Öffnungszeiten des Schwimmbads). Als Formalziele bezeichnet man allgemeine ökonomische Ziele einer Organisation (z.B. Gewinnziele, Kostendeckungsziele).

Nach der Wichtigkeit von Zielen kann man zwischen Hauptzielen und Nebenzielen unterscheiden. Hauptziele sind die wichtigsten Ziele einer Organisation, während Nebenzielen eine geringere Bedeutung zugeordnet wird. Im Falle von Zielkonflikten zwischen Haupt- und Nebenzielen wird daher den Hauptzielen Priorität eingeräumt.

Neben den zuvor genannten Formen der Differenzierung zwischen Zielarten sind zahlreiche weitere Unterscheidungsmöglichkeiten denkbar. Nachfolgend werden einige beispielhaft aufgezählt:
  • Unterscheidung nach Managementkonzepten (z.B. Balanced Scorecard, KGSt-Zielfelder)
  • Unterscheidung nach der das Ziel verfolgenden Person/Organisation (z.B. Ziele einer Partei, Ziele der Unternehmensführung, Ziele der Eigentümer, Ziele der Kunden)
  • Unterscheidung nach der Organisationseinheit (z.B. Ziele der Personalabteilung, Ziele der IT-Abteilung)
  • Unterscheidung nach Zielbeziehungen (z.B. konkurrierende Ziele, komplementäre Ziele, indifferente Ziele)
  • Unterscheidung nach der Art des Entstehen des Ziels (z.B. extern vorgegebene Ziele, gemeinsam vereinbarte Ziele, sich selbst vorgegebene Ziele)
  • Unterscheidung nach dem Lebensbereich einer Person (z.B. familiäre Ziele, berufliche Ziele)
  • etc.
Siehe auch:
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Ziele | Zielerreichung"
- Artikel von HaushaltsSteuerung.de zum Thema "Haushaltssteuerung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verwaltungssteuerung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Steuerung & Kontrolle"
- Aufsätze zum Thema "Steuerung & Kontrolle"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger