Zielvorgaben können unterschiedliche, zukunftsgerichtete Zeithorizonte betreffen. Man spricht in diesem Kontext von kurzfristigen, mittelfristigen
bzw. langfristigen
Zielen. Die Ziele haben hierbei jeweils planenden Charakter.
Kurzfristige Ziele sind Ziele, die sich auf einen Zeitraum von bis zu einem Jahr beziehen.
Finanzwirtschaftlich fallen hierunter z.B. Ziele, die im jährlichen
Haushaltsplan formuliert werden.
Als mittelfristige Ziele bezeichnet man Ziele bzgl. eines Zeitrahmens von (je nach Auslegung des Begriffs "mittelfristig")
einem bis drei Jahren oder einem bis fünf Jahren. In der öffentlichen Finanzwirtschaft manifestieren sich mittelfristige Ziele z.B. in der
mittelfristigen Finanzplanung
(Kameralistik) bzw.
mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung
(Doppik).
Unter langfristigen Zielen versteht man Ziele, die (je nach Auslegung des Begriffs "langfristig") Zeiträume von mehr als drei oder mehr
als fünf Jahren betreffen. Ein Beispiel für ein denkbares, langfristiges Ziel im Bereich der öffentlichen Finanzwirtschaft wäre das Ziel "Der
Schuldenstand soll innerhalb der nächsten zehn Jahre um 50 Prozent reduziert werden".
Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass manchmal aus Vereinfachungsgründen auf die mittlere Frist verzichtet wird und nur
eine Unterscheidung zwischen kurzfristigen Zielen (hier: bis zu einem Jahr) und langfristigen Zielen (hier: mehr als ein Jahr) vorgenommen wird.
Ferner sei angemerkt, dass die Begriffe "kurzfristig", "mittelfristig" und "langfristig" auch Pendants in der Typologie des Managements
haben. So betrifft das
operative Management einen kurzfristigen, das
taktische Management einen mittelfristigen und das
strategische Management einen langfristigen Planungszeitraum.