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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Operatives Management

Der Begriff des operativen Managements bezeichnet eine Form des Managements. Das operative Management hat einerseits planenden Charakter. Andererseits fällt in das operative Management auch die Steuerung des Aufgabenvollzugs. Das operative Management ist generell dadurch charakterisiert, dass es einen kurzfristigen Zeithorizont (weniger als ein Jahr) betrifft. Im finanzwirtschaftlichen Sinne bezieht sich das operative Management somit im Besonderen auf den Zeitraum der Haushaltsplanung (Haushaltsjahr).

Das operative Management betrifft das Tagesgeschäft einer öffentlichen Verwaltung. Operative Zielvorgaben sind sehr detailliert und idealtypischerweise nach den SMART-Kriterien ausformuliert. Die operativen Zielvorgaben konkretisieren hierbei die Vorgaben der taktischen/mittelfristigen Planung. Gegenstand des operativen Managements sind beispielsweise einzelne öffentliche Leistungen/Produkte sowie die unteren Einheiten in der Organisationshierarchie (z.B. Sachgebiet, Referat).

Auch die Führung einzelner Mitarbeiter (z.B. durch einjährige Zielvereinbarungen oder durch Erteilung konkreter Anweisungen) ist dem operativen Management zuzuordnen. Verantwortlich für das operative Management sind primär die Führungskräfte der unteren Hierarchieebenen (z.B. Sachgebietsleiter).

Finanzwirtschaftlich findet das operative Management seinen Niederschlag v.a. im jährlichen Haushaltsplan. So können im Rahmen des Haushaltsplans beispielsweise spezifische Vorgaben zu produktorientierten Zielen und Kennzahlen (Output-/Outcomesteuerung) oder Ausgabeansätzen (Inputsteuerung) gemacht werden. Im Kontext des öffentlichen Sektors ist grundsätzlich darauf hinzuweisen, dass die Politik faktisch nicht nur im strategischen, sondern auch im taktischen und operativen Management eine wichtige Rolle spielt. So hat z.B. der von den politischen Mandatsträgern (Volksvertreter) aufgrund ihres Budgetrechts verabschiedete jährliche Haushaltsplan einen starken Einfluss auf das operative (Verwaltungs-)Management während des jeweiligen Haushaltsjahrs. Indes macht die Politik zumeist nur Vorgaben. Die operative Umsetzung obliegt weiterhin dem Verwaltungsapparat.

Der Begriff des operativen Managements ist abzugrenzen von den Begriffen des taktischen Managements und des strategischen Managements. In diesem Zusammenhang ist indes auch anzumerken, dass es in einzelnen Fällen nicht immer möglich ist, die drei Begriffe exakt und überschneidungsfrei zu trennen.

Siehe auch:
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Ziele | Zielerreichung"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Steuerung | Führung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verwaltungssteuerung"
- Artikel von HaushaltsSteuerung.de zum Thema "Haushaltssteuerung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Steuerung & Kontrolle"
- Aufsätze zum Thema "Steuerung & Kontrolle"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger