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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Altersstruktur der Landesbeschäftigten im öffentlichen Dienst zum 30.6.2014

Altersstruktur der Landesbeschäftigten im öffentlichen Dienst zum 30.6.2014
2. September 2015  |  Autor: Andreas Burth



In einem kürzlich auf HaushaltsSteuerung.de publizierten Blog-Eintrag ist deutlich geworden, dass die Kommunen in den nächsten Jahren vor einer massiven Ruhestandswelle stehen (Link siehe unten). Dieser Befund wirft die Frage auf, inwiefern auf Landesebene ähnliche Entwicklungen zu beobachten sind. Der vorliegende Beitrag untersucht vor diesem Hintergrund die Altersstruktur der Landesbeschäftigten zum Stichtag 30.6.2014.

» Altersstruktur des kommunalen Personals im öffentlichen Dienst zum 30.6.2014,
    Blog-Eintrag vom 27. August 2015

    Autor: Andreas Burth

Überblick:
- Methodische Anmerkungen
- Altersstruktur der Landesbeschäftigten
- Ergebnisse
- Weitere Informationen



Methodische Anmerkungen

Datengrundlage ist die
Personalstandstatistik des Statistischen Bundesamtes, die Daten zum Stichtag 30.6.2014 enthält. Genutzt wird die Abgrenzung des sog. "öffentlichen Dienstes". Der öffentliche Dienst ist hier die Summe aus Landeskernhaushalten, Sonderrechnungen und Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform. Sonderrechnungen sind rechtlich unselbstständige Einheiten in öffentlich-rechtlicher Rechtsform, die über eine eigene Wirtschafts-/Rechnungsführung verfügen und somit mit ihren Einnahmen und Ausgaben nicht im Kernhaushalt erfasst sind (z.B. Sondervermögen und Landesbetriebe). Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform sind im Kontext der Länder rechtlich selbstständige Körperschaften, Anstalten und öffentlich-rechtliche Stiftungen, die unter der Aufsicht der Länder stehen.

Unberücksichtigt bleiben aus Gründen der Datenverfügbarkeit die Beschäftigten in Einrichtungen in privater Rechtsform. Einrichtungen in privater Rechtsform sind in der Personalstandstatistik rechtlich selbstständige privatrechtliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (z.B. in der Form einer GmbH), an denen die öffentliche Hand mit mehr als 50 Prozent unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist.

Die Abgrenzung unter zusätzlicher Integration der Einrichtungen in privater Rechtsform heißt "öffentlicher Arbeitgeber". Die Abgrenzung des öffentlichen Arbeitgebers in der Personalstandstatistik entspricht der Abgrenzung des öffentlichen Bereichs in den Finanzstatistiken. Ein Teil der Auslagerungen der Länder bleibt hier durch die Beschränkung auf die kleinere Abgrenzung des öffentlichen Dienstes unerfasst. Gleichwohl geht das Bild über die in anderen Analysen häufig verwendeten reinen Kernhaushaltsdaten hinaus und kann somit aufschlussreiche Ergebnisse liefern. Hinzu kommt, dass Einrichtungen in privater Rechtsform auf Landesebene weniger häufig anzutreffen sind als z.B. auf kommunaler Ebene. Die Länder nutzen zur Aufgabenwahrnehmung größtenteils die Kernhaushalte (und die Sonderrechnungen und Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform).

Schalenkonzept der Personalstandstatistik

Der Vollständigkeit halber ist darauf hinzuweisen, dass die Personalstandstatistik aus Geheimhaltungsgründen Beschäftigtenzahlen nur in einer 5er-Rundung ausweist. Dies kann in Einzelfällen zu Rundungsdifferenzen bei den Summen führen. Bei den Fallzahlen der Beamten und Arbeitnehmer wird nicht zwischen Voll- und Teilzeitstellen differenziert (d.h. keine Betrachtung von Vollzeitäquivalenten (VZÄ)). Die Arbeitnehmer sind in der Personalstandstatistik der Oberbegriff für Angestellte und Arbeiter.



Altersstruktur der Landesbeschäftigten

Insgesamt sind zum 30.6.2014 in den Ländern 2.226.455 Personen beschäftigt (1.190.330 Beamte und 1.036.130 Arbeitnehmer). In der Differenzierung nach Lebensalter zeigt sich, dass die Beschäftigten bis 41 Jahren eine geringe Fallzahl aufweisen als die Beschäftigten ab 42 Jahren. Die Altersgruppe 42 bis 62 Jahre bildet einen auffälligen "Personalbauch", der in den kommenden Jahren in den Ruhestand eintreten wird. Die höchsten Fallzahlen finden sich im Bereich von 50 bis 60 Jahren.

Die Anzahl der Beamten überwiegt die Anzahl der Arbeitnehmer in allen Altersgruppen ab 32 Jahren. Die Fallzahldifferenz zwischen den beiden Beschäftigungsarten liegt i.d.R. in einer Größenordnung von mehreren tausend Personen. Nur in der Altersgruppe von 48 bis 51 Jahren sind die Unterschiede geringer. Am höchsten ist der Beamtenanteil bei den Beschäftigten im Alter von 41 Jahren (66,08 Prozent), am niedrigsten liegt bei den 26 Jahre alten Beschäftigten (25,74 Prozent).

Aktive Beamte und Arbeitnehmer der 16 Bundesländer in der Abgrenzung des öffentlichen Dienstes zum 30.6.2014 nach Altersgruppen (in Fallzahl Beschäftigte je Lebensalter)



Ergebnisse

Die Daten in Abbildung 2 verdeutlichen, dass in den kommenden rund 15 bis 20 Jahren der Großteil der Landesbeschäftigten in den Ruhestand eintreten wird. Dies wird die Länder vor Herausforderungen stellen, ihnen zugleich aber auch Chancen eröffnen.

Herausforderungen ergeben sich für die Länder u.a. aus dem Verlust von Fach- und Prozesswissen älterer Beschäftigter. Eine Möglichkeit dem entgegenzuwirken besteht in präventiven Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge, um die Beschäftigten möglichst lange dienstfähig zu halten. Im Hinblick auf die jüngeren Beschäftigten wird es darauf ankommen, durch Aus- und Fortbildung das in den Landesverwaltungen vorhandene Fach- und Prozesswissen beizubehalten (bzw. optimalerweise zu steigern). Dabei kann es durchaus auch darum gehen, die Mitarbeiter zunehmend zu Generalisten auszubilden, damit diese im Wege der Arbeitsverdichtung zusätzliche Aufgaben übernehmen können. Nicht zuletzt wird es bereits in der Personalrekrutierung wichtig sein, möglichst frühzeitig gutes Personal an die Länder zu binden. Die Länder stehen dabei gleichwohl im Wettbewerb mit anderen Arbeitgebern im privaten und öffentlichen Sektor.

Die bevorstehende Ruhestandswelle eröffnet für die Länder aber auch Chancen. Gerade im Bereich der Haushaltskonsolidierung kann die natürliche Fluktuation genutzt werden, um über die Nicht-Wiederbesetzung freiwerdender Stellen den Personalbestand zu reduzieren und damit die Personalausgaben zu senken.

Die Landesbeschäftigten sind durch einen hohen Beamtenanteil geprägt. Für die Länder hat dies perspektivisch hohe Pensionszahlungen zur Folge, die die Landeshaushalte belasten.



Weitere Informationen

Weitere Untersuchungen zum Personalbereich können Sie u.a. unter folgendem Link abrufen.

» Blog-Einträge zum Thema "Personal & Versorgungsempfänger"
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger