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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Finanzvermögen der 16 Bundesländer 2014 im Quervergleich

Finanzvermögen der 16 Bundesländer 2014 im Quervergleich
7. November 2015  |  Autor: Andreas Burth



Zuletzt sind auf HaushaltsSteuerung.de Analysen zum Finanzvermögen des Bundes und zum Finanzvermögen der Kommunen der Flächenländer veröffentlicht worden. Mit diesem Beitrag soll auch eine entsprechende Untersuchung für die Landesebene vorgenommen werden. Als Datengrundlage fungiert die vom Statistischen Bundesamt herausgegebene Statistik über das Finanzvermögen des öffentlichen Gesamthaushalts (Fachserie 14 Reihe 5.1).

Überblick:
- Methodische Anmerkungen
- Pro-Kopf-Vergleich zum Finanzvermögen der Länder
- Absolute Höhe des Finanzvermögens der Länder
- Weitere Informationen



Methodische Anmerkungen

Betrachtet wird das Finanzvermögen der
Kern- und Extrahaushalte (sog. öffentlicher Gesamthaushalt) der 16 Bundesländer Deutschlands. Das Finanzvermögen der sonstigen FEUs kann aufgrund von Grenzen in der Datenverfügbarkeit nicht berichtet werden. Auf Landesebene sind sonstige FEUs zur Aufgabenwahrnehmung i.d.R. weniger stark verbreitet als z.B. auf kommunaler Ebene, was die Vergleichbarkeit zwischen den Ländern weniger stark beeinträchtigt.

Im Beitrag wird unterschieden zwischen folgenden Finanzvermögensarten: Bargeld und Einlagen, Wertpapiere, Ausleihungen, Anteilsrechte und sonstige Forderungen (jeweils beim öffentlichen und beim nicht-öffentlichen Bereich). Der ebenfalls verfügbare Saldo aus den Finanzderivaten wird außen vor gelassen.

Das Finanzvermögen ist eine von mehreren Vermögenspositionen der Länder. Weitere Vermögenspositionen sind z.B. das Sachvermögen und die immateriellen Vermögenswerte. Statistisch berichtet wird gleichwohl einzig das Finanzvermögen.

Der vorliegende Beitrag analysiert das Finanzvermögen der 16 Bundesländer (bei Flächenländern ohne Finanzvermögen der Kommunen). Zu beachten ist, dass die Höhe des Finanzvermögens der Flächenländer nicht mit der Höhe des Finanzvermögens der Stadtstaaten vergleichbar ist. Hintergrund ist, dass die Stadtstaaten neben den Landesaufgaben auch die kompletten kommunalen Aufgaben selbst wahrnehmen.



Pro-Kopf-Vergleich zum Finanzvermögen der Länder

In der Gruppe der Flächenländer hat Rheinland-Pfalz mit 8.370 Euro je Einwohner das höchste Pro-Kopf-Finanzvermögen. Den zweithöchsten Wert hat Nordrhein-Westfalen mit 6.621 Euro je Einwohner. Die im Ländervergleich niedrigsten Volumina finden sich in den Flächenländern in Thüringen (1.317 Euro je Einwohner) und Schleswig-Holstein (1.437 Euro je Einwohner).

Bei den Stadtstaaten hat Hamburg mit 14.285 Euro je Einwohner das höchste Finanzvermögen. Es folgt Bremen mit 13.174 Euro je Einwohner. Für einen Stadtstaat ist das Finanzvermögensniveau in Berlin mit 4.335 Euro je Einwohner vergleichsweise sehr niedrig.

Pro-Kopf-Vergleich zur Höhe des Finanzvermögens der 16 Bundesländer zum 31.12.2014 nach Finanzvermögensarten unter Erfassung der Kern- und Extrahaushalte (in Euro je Einwohner)



Absolute Höhe des Finanzvermögens der Länder

Das gesamte Finanzvermögen der 13 Flächenländer summiert sich auf 273,7 Mrd. Euro. Die drei Stadtstaaten kommen auf 48,6 Mrd. Euro. In neun Flächenländern und zwei Stadtstaaten sind die Anteilsrechte die voluminöseste Finanzvermögensposition. In vier Flächenländern und einem Stadtstaat haben die Ausleihungen das höchste Niveau.

Absolute Höhe des Finanzvermögens der 16 Bundesländer zum 31.12.2014 nach Finanzvermögensarten unter Erfassung der Kern- und Extrahaushalte



Weitere Informationen

Verschiedene weitere Analysen zur Höhe des Finanzvermögens von Bund, Ländern und Kommunen in Deutschland sind z.B. auf folgender Seite abrufbar.

» Blog-Einträge zum Thema "Finanzvermögen"
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger