Finanzvermögen der 16 Bundesländer 2014 im Quervergleich
7. November 2015 |
Autor: Andreas Burth
Zuletzt sind auf HaushaltsSteuerung.de Analysen zum
Finanzvermögen des Bundes und zum Finanzvermögen der Kommunen der Flächenländer
veröffentlicht worden. Mit diesem Beitrag soll auch eine entsprechende Untersuchung für die Landesebene vorgenommen werden. Als
Datengrundlage fungiert die vom Statistischen Bundesamt herausgegebene Statistik über das
Finanzvermögen des öffentlichen Gesamthaushalts
(Fachserie 14 Reihe 5.1).
Betrachtet wird das Finanzvermögen der
Kern- und
Extrahaushalte (sog.
öffentlicher Gesamthaushalt) der 16 Bundesländer Deutschlands.
Das Finanzvermögen der sonstigen
FEUs kann aufgrund von Grenzen in der Datenverfügbarkeit nicht berichtet werden. Auf Landesebene
sind sonstige FEUs zur Aufgabenwahrnehmung i.d.R. weniger stark verbreitet als z.B. auf kommunaler Ebene, was die Vergleichbarkeit
zwischen den Ländern weniger stark beeinträchtigt.
Im Beitrag wird unterschieden zwischen folgenden Finanzvermögensarten: Bargeld und Einlagen, Wertpapiere,
Ausleihungen,
Anteilsrechte
und sonstige Forderungen (jeweils
beim öffentlichen und
beim nicht-öffentlichen Bereich). Der ebenfalls verfügbare Saldo aus den
Finanzderivaten wird außen vor gelassen.
Das Finanzvermögen ist eine von mehreren Vermögenspositionen der Länder. Weitere Vermögenspositionen sind z.B. das Sachvermögen und
die immateriellen Vermögenswerte. Statistisch berichtet wird gleichwohl einzig das Finanzvermögen.
Der vorliegende Beitrag analysiert das Finanzvermögen der 16 Bundesländer (bei Flächenländern ohne Finanzvermögen der Kommunen). Zu
beachten ist, dass die Höhe des Finanzvermögens der Flächenländer nicht mit der Höhe des Finanzvermögens der Stadtstaaten vergleichbar
ist. Hintergrund ist, dass die Stadtstaaten neben den Landesaufgaben auch die kompletten kommunalen Aufgaben selbst wahrnehmen.