Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Weblog
  » Aktuelle Blog-Einträge
  » Weblog-Archiv
  » Themen
  » Karikaturen
  » Autoren
  » RSS-Feed zum Blog
HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Hamburg legt ersten doppischen Haushalt eines Bundeslandes vor

Hamburg legt ersten doppischen Haushalt eines Bundeslandes vor
14. Oktober 2014  |  Autor: Andreas Burth



Auf kommunaler Ebene sind in den letzten Jahren bereits mehrere tausend doppische Haushaltspläne aufgestellt worden. Auf Ebene von Bund und Ländern gab es bis vor kurzem keinen einzigen, nach doppischen Grundsätzen aufgestellten Haushaltsplan. So stellen der Bund und die meisten Länder aktuell nicht auf die Doppik um. Eine der Ausnahmen in der Gruppe der 16 Länder ist die Freie und Hansestadt Hamburg.

Der Stadtstaat Hamburg hat als erstes deutsches Bundesland den Weg Richtung Doppik eingeschlagen und zum Stichtag 1. Januar 2006 als erstes Bundesland eine Eröffnungsbilanz aufgestellt. Der erste doppische Jahresabschluss wurde für das Rechnungsjahr 2006 erstellt. Zum Rechnungsjahr 2007 folgte der erste Konzernabschluss.

» Geschäftsbericht zur Eröffnungsbilanz auf den 1. Januar 2006
    Hrsg.: Finanzbehörde Hamburg

» Geschäftsbericht zum Jahresabschluss 2006
    Hrsg.: Finanzbehörde Hamburg

» Geschäftsbericht zum Konzernabschluss 2007
    Hrsg.: Finanzbehörde Hamburg

Die Hamburger Haushaltsplanung erfolgte bis vor kurzem indes noch kameral, d.h. zahlungsorientiert auf der Grundlage von Einnahmen und Ausgaben. Mit dem Entwurf zum Doppelhaushalt 2015/16 hat Hamburg nun zum ersten Mal und als erstes deutsches Bundesland einen komplett doppischen, ressourcenverbrauchsorientierten Haushaltsplan vorgelegt. Hamburg nimmt damit auf Landesebene weiterhin eine Vorreiterrolle bei der Umstellung auf ein doppisches Haushalts- und Rechnungswesen ein.

Im ordentlichen Ergebnis (als Summe aus dem Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit und dem Finanzergebnis) weist der Haushaltsentwurf für 2015 ein Defizit von -1.379,7 Mio. Euro und für 2016 ein Defizit von -1.290,3 Mio. Euro aus (siehe: Finanzbericht 2015/2016, S. 25-26). Die Haushaltspolitik der Freien und Hansestadt Hamburg ist damit in den Jahren 2015 und 2016 formell nicht als generationengerecht einzustufen. Auch im weiteren mittelfristigen Ergebnisplanungszeitraum ist im Gesamtergebnisplan kein ordentlicher Ergebnisausgleich vorgesehen (2017: -1.254,8 Mio. Euro | 2018: -1.143,6 Mio. Euro). Um dem ethischen Leitbild der Generationengerechtigkeit im haushaltspolitischen Sinne nachzukommen, ist per Definition ein regelmäßiger Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses erforderlich.

» Entwurf des Doppelhaushalts 2015/2016
    Hrsg.: Finanzbehörde Hamburg

In der Reihenfolge des Umstiegs von der Kameralistik auf die Doppik unterscheidet sich das Vorgehen Hamburgs vom üblicherweise in den Kommunen der Flächenländer anzutreffenden Vorgehen. So wird auf kommunaler Ebene i.d.R. zuerst ein doppischer Haushaltsplan, dann die erste Eröffnungsbilanz, dann der erste Jahresabschluss und zuletzt der erste Gesamt-/Konzernabschluss aufgestellt (beispielhaft in Form eine Skizze: siehe Abbildung). Ein Vorteil des Vorgehens der Kommunen ist u.a., dass früher mit einer doppischen Haushaltsplanung begonnen wird. Problematisch daran, zuerst den ersten doppischen Haushaltsplan und danach die erste Eröffnungsbilanz vorzulegen, ist demgegenüber, dass z.B. die Planung der Höhe der Abschreibungen ohne vorliegende Eröffnungsbilanz schwierig ist.

Typische Reihenfolge der Doppik-Umstellung in den Kommunen der Flächenländer

Haushaltspläne deutscher Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Kommunen) können Sie unter nachfolgenden Links abrufen:

» Linksammlung zu Bundeshaushalten
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Linksammlung zu Landeshaushalten
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Linksammlung zu (doppischen) Kommunalhaushalten
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger