Grundlage der kalkulatorischen Abschreibung sind dabei im Gegensatz zur bilanziellen Abschreibung nicht die Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten,
sondern vielmehr die Wiederbeschaffungskosten zum Zeitpunkt der Ersatzinvestition. Auch im Bereich der Nutzungsdauer können sich die
kalkulatorische und die bilanzielle Abschreibung unterscheiden. Während die bilanzielle Abschreibung die voraussichtliche
Nutzungsdauer zugrunde legt, legt die kalkulatorische Abschreibung die tatsächliche Nutzungsdauer zugrunde. Das bedeutet, dass
die Anlage kalkulatorisch so lange abgeschrieben wird, bis sie nicht mehr genutzt wird, während bilanziell nur so lange abgeschrieben wird,
bis der Buchwert bei 0 Euro, bzw. einem Erinnerungswert von 1 Euro, liegt.