Kontakt  |  Suche  |  Sitemap
  » Lexikon
    » Fachbegriffe von A-Z
    » Suchen
    » Mithelfen
   NEWSLETTER

    Der Newsletter informiert
    Sie über aktuelle Artikel.

    » anmelden
    » abmelden

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Bruttoschuldenstand, konsolidierter

Der konsolidierte Bruttoschuldenstand (auch: Schuldenstand nach Maastricht-Vertrag) ist derjenige Schuldenstand eines Staates, der für die Beurteilung des EU-Konvergenzkriteriums "Anteil der öffentlichen Schulden am Bruttoinlandsprodukt (BIP)" (konsolidierter Bruttoschuldenstand maximal 60% des BIP; Nettokreditaufnahme maximal 3% des BIP) herangezogen wird.

Methodische Grundlage für die Berechnung des Konvergenzkriteriums gemäß Maastricht-Vertrag ist das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen. Basis für die Berechnung des Schuldenstandes nach dem Maastricht-Vertrag bilden die Daten aus der jährlichen Schuldenstatistik. Der konsolidierte Bruttoschuldenstand bestimmt sich gemäß deutscher Schuldenstatistik nach folgendem Berechnungsschema:

Berechnungsschema - konsolidierter Bruttoschuldenstand

Siehe hierzu auch:
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum