Der konsolidierte Bruttoschuldenstand (auch: Schuldenstand nach Maastricht-Vertrag) ist derjenige
Schuldenstand eines Staates, der für die Beurteilung des
EU-Konvergenzkriteriums "Anteil der öffentlichen
Schulden am
Bruttoinlandsprodukt (BIP)" (konsolidierter Bruttoschuldenstand maximal 60% des BIP;
Nettokreditaufnahme maximal 3% des BIP) herangezogen wird.
Methodische Grundlage für die Berechnung des Konvergenzkriteriums gemäß Maastricht-Vertrag ist das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen. Basis für die Berechnung des Schuldenstandes nach dem Maastricht-Vertrag bilden die Daten aus der jährlichen
Schuldenstatistik. Der konsolidierte Bruttoschuldenstand bestimmt sich gemäß deutscher Schuldenstatistik nach folgendem Berechnungsschema: