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HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » B » Bruttoschuldenstand, konsolidierter [Definition]

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Bruttoschuldenstand, konsolidierter

Der konsolidierte Bruttoschuldenstand (auch: Schuldenstand nach Maastricht-Vertrag) ist derjenige Schuldenstand eines Staates, der für die Beurteilung des EU-Konvergenzkriteriums "Anteil der öffentlichen Schulden am Bruttoinlandsprodukt (BIP)" (Schuldenstandsquote i.H.v. maximal 60% des BIP) herangezogen wird.

Methodische Grundlage für die Berechnung des Konvergenzkriteriums gemäß Maastricht-Vertrag ist das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen. Basis für die Berechnung des Schuldenstandes nach dem Maastricht-Vertrag bilden die Daten aus der jährlichen Schuldenstatistik. Der konsolidierte Bruttoschuldenstand bestimmt sich gemäß deutscher Schuldenstatistik nach folgendem Berechnungsschema:

Berechnungsschema - konsolidierter Bruttoschuldenstand

Zu beachten ist, dass der konsolidierte Bruttoschuldenstand nach Maastricht-Vertrag und das Maastricht-Defizit (welches 3% des BIP nicht überschreiten soll) nicht identisch abgegrenzt sind. Es gibt demzufolge z.B. Vorgänge, die zwar den konsolidierten Bruttoschuldenstand verändern, aber das Defizit nicht beeinflussen. Zur Überleitungsrechnung vom Defizit zu den Veränderungen des Bruttoschuldenstands sei auf den Bundesbank-Link am Ende der Seite verwiesen.

Siehe hierzu auch:
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"



Weitere Informationen:
» Überleitungsrechnung: Defizit/Überschuss vs. Schuldenstandsänderung (Deutsche Bundesbank)


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