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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Bürgerdividende

Der Begriff der Bürgerdividende wird zuweilen in politischen Debatten oder Reden verwendet. Er wird zumeist im Kontext derjenigen Gebietskörperschaften gebraucht, die in der Vergangenheit einen harten Konsolidierungskurs praktiziert haben, in dessen Folge die Gebietskörperschaft nun regelmäßig Haushaltsüberschüsse erwirtschaftet oder ihre kompletten Geldschulden getilgt hat. In der Konsequenz dieses Konsolidierungs- oder Entschuldungskurses, der für die Bürgerinnen und Bürger i.d.R. mit Entbehrungen in Bezug auf die Leistungsangebote der Gebietskörperschaft verbunden war, können in der Gegenwart Steuererleichterungen oder spezielle ausgabenwirksame Leistungen angeboten werden ohne dass die Gebietskörperschaft in erneute Haushaltsprobleme kommt. Dieses Angebot an Leistungen oder Erleichterungen als Konsequenz des Konsolidierungskurses wird als Bürgerdividende bezeichnet.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum