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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Bürgerdividende
Der Begriff der Bürgerdividende wird zuweilen in politischen Debatten oder Reden verwendet.
Er wird zumeist im Kontext derjenigen
Gebietskörperschaften gebraucht, die in der Vergangenheit einen harten
Konsolidierungskurs praktiziert haben, in dessen Folge die Gebietskörperschaft nun regelmäßig
Haushaltsüberschüsse erwirtschaftet oder ihre kompletten
Geldschulden getilgt hat. In der Konsequenz dieses Konsolidierungs- oder Entschuldungskurses,
der für die Bürgerinnen und Bürger i.d.R. mit Entbehrungen in Bezug auf die
Leistungsangebote der Gebietskörperschaft verbunden war, können in der Gegenwart
Steuererleichterungen oder spezielle ausgabenwirksame Leistungen angeboten werden
ohne dass die Gebietskörperschaft in erneute
Haushaltsprobleme kommt. Dieses Angebot an Leistungen oder Erleichterungen als
Konsequenz des Konsolidierungskurses wird als Bürgerdividende bezeichnet.
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