Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » L » Landeshaushaltsplan

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Landeshaushaltsplan

Als Landeshaushaltsplan bezeichnet man den Haushaltsplan eines Bundeslandes. Der Landeshaushaltsplan wird vom Landtag (je nach Bundesland z.T. auch: Abgeordnetenhaus oder Bürgerschaft) mittels eines Landeshaushaltsgesetzes verabschiedet.

Zu den wichtigsten Bestandteilen eines (kameralen) Landeshaushalts zählen insbesondere:
- Landeshaushaltsgesetz
- Begründung
- Gesamtplan
   · Haushaltsübersicht
   · Finanzierungsübersicht
   · Kreditfinanzierungsplan
- Anlagen/Übersichten
   · Gruppierungsübersicht
   · Funktionenübersicht
   · Haushaltsquerschnitt
   · Übersicht über die durchlaufenden Posten
   · Sonderabgaben des Landes
- Einzelpläne

Landeshaushaltspläne untergliedern sich in mehrere Einzelpläne. Die Unterteilung des Haushaltsplans in Einzelpläne richtet sich hierbei nach dem Ministerial- und dem Realprinzip.

Die Landeshaushaltspläne aller 16 Bundesländer werden aktuell (Stand: Haushaltsjahr 2011) nach kameralen Prinzipien aufgestellt. Die Stadtstaaten Bremen und Hamburg sowie die Flächenländer Hessen und Nordrhein-Westfalen planen gleichwohl den Umstieg auf eine doppische Haushaltsplanung.

Siehe auch:
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen der Länder
- Haushaltsuhren der Länder
- Linksammlung zum Haushaltsrecht in Deutschland (inkl. Landeshaushaltsrecht)
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Öffentlicher Haushalt"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger