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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Landeshaushaltsplan

Als Landeshaushaltsplan bezeichnet man den Haushaltsplan eines Bundeslandes. Der Landeshaushaltsplan wird vom Landtag (je nach Bundesland z.T. auch: Abgeordnetenhaus oder Bürgerschaft) mittels eines Landeshaushaltsgesetzes verabschiedet.

Landeshaushaltspläne untergliedern sich in mehrere Einzelpläne. Die Unterteilung des Haushaltsplans in Einzelpläne richtet sich hierbei nach dem Ministerial- und dem Realprinzip.

Die Landeshaushaltspläne aller 16 Bundesländer werden aktuell (Stand: Haushaltsjahr 2011) nach kameralen Prinzipien aufgestellt. Die Stadtstaaten Bremen und Hamburg sowie die Flächenländer Hessen und Nordrhein-Westfalen planen gleichwohl den Umstieg auf eine doppische Haushaltsplanung.

Siehe auch:
- Linkliste zu den Haushaltsplänen der Länder


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum