Unter dem Begriff des strategischen Managements versteht man eine Form des Managements. Das strategische Management
hat vornehmlich planenden Charakter. Das strategische Management bzw. die strategische Planung ist dadurch charakterisiert,
dass es einen langfristigen Zeithorizont betrifft. Je nach Auslegung der Begriffe "strategisch" bzw. "langfristig" können
dies Zeiträume von über drei oder von über fünf Jahren sein.
Gegenstand des strategischen Managements sind z.B. die Verwaltung als Ganzes, einzelne
Produktbereiche, Ämter usw.
Die Verantwortung für das strategische Management tragen insbesondere die Verwaltungsspitze
und die politischen Mandatsträger (Volksvertreter). Die im Zuge des strategischen Managements manifestierten
Zielvorgaben weisen zumeist einen relativ hohen Abstraktionsgrad auf
und sind z.T. noch wenig konkret. Ein Instrument des strategischen Managements sind
Leitbilder
(Verwaltungsleitbild,
politisches Leitbild).
Strategische Ziele werden idealtypischerweise
aus dem Leitbild abgeleitet. Nur ein Teil der
öffentlichen Gebietskörperschaften hat gleichwohl ein solches Leitbild
tatsächlich ausformuliert. Auch formulieren einige Gebietskörperschaft nur strategische Ziele - ohne ein übergeordnetes Leitbild.
Konzepte, die bei der Entwicklung eines strategischen Gesamtzielkonzepts helfen sollen, sind insbesondere die
KGSt-Zielfelder (v.a. für Kommunen relevant) und die
Balanced Scorecard (BSC).
Der Begriff des strategischen Managements ist abzugrenzen vom
taktischen Management und vom
operativen Management. Das taktische und das operative Management
konkretisieren die Vorgaben des strategischen Managements.
Zu beachten ist in diesem Zusammenhang gleichwohl, dass eine scharfe, überschneidungsfreie Trennung zwischen
den drei Managementtypen in einigen Fällen schwierig ist.