|
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Teilkostenrechnung (TKR)
Bei der Teilkostenrechnung (TKR) erfolgt eine Trennung der gesamten Kosten in fixe und variable Kosten. Im Rahmen der Teilkostenrechnung werden nur die variablen Kosten den einzelnen Kostenträgern zugerechnet.
Gegensatz: Vollkostenrechnung.
|
|