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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Vergeblichkeitsfalle, technische

Von einer technischen Vergeblichkeitsfalle wird oftmals in denjenigen Gebietskörperschaften gesprochen, bei denen sich bereits eine Schuldenspirale in Gang gesetzt hat, in deren Folge große Geldschuldenbestände und daraus resultierende Zinsaufwendungen entstehen. Trotz der maximal möglichen Konsolidierungsanstrengungen, die zu Ertragsverbesserungen und Aufwandreduzierungen führen, gelingt der Haushaltsausgleich aus eigener Kraft in diesen Gebietskörperschaften auf absehbare Zeit nicht mehr. Dieses Phänomen wird als technische Vergeblichkeitsfalle bezeichnet.

Von der technischen Vergeblichkeitsfalle zu unterscheiden sind Situationen, bei denen die betreffende Gebietskörperschaft zwar eigene Konsolidierungsschritte unternimmt und unternommen hat, aber diese noch nicht das maximal mögliche Maß erreicht haben und der Haushaltsausgleich trotz Konsolidierung weiterhin verfehlt wird. In diesen Fällen besteht in besonderem Maße die Gefahr einer psychologischen Vergeblichkeitsfalle, weil bei den Verantwortungsträgern der Eindruck entsteht, dass sie zwar konsolidieren, aber der Haushaltsausgleich trotzdem nicht gelingt.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum