In gewissem Umfang bestehen bei der Erstellung der
Bilanz gewisse Wahlrechte.
Die Ausübung solcher Wahlrechte bezeichnet man als Bilanzpolitik. Diese können von
Gebietskörperschaften oder Unternehmen genutzt werden, um eigene (politische)
Ziele zu unterstreichen. So ist z.B. bei der
Eröffnungsbilanzierung in zahlreichen Kommunen beobachtbar, dass das
Vermögen im Zuge der Wahlrechte hoch
bewertet wurde, um nach außen ein hohes
Eigenkapital ausweisen zu können.
Problematisch hieran ist indes, dass das (zu) hoch bewertete Vermögen den
Haushaltsausgleich in späteren
Haushaltsjahren erschwert, da die hoch bewerteten
Vermögenswerte auch entsprechend hohe, jährliche
Abschreibungsbeträge nach sich ziehen.