Als kaufmännische Buchführung bezeichnet man die von
Kaufleuten nach HGB anzuwendende Form der doppelten Buchführung.
Das im öffentlichen Sektor - und hier insb. auf kommunaler Ebene - eingeführte
doppische Buchführungssystem orientiert sich in vielerlei Hinsicht an den Prinzipien der kaufmännischen Buchführung.
Die kaufmännische Buchführung ist dadurch charakterisiert, dass sich der Periodenerfolg auf zweierlei
Art ermitteln lässt: Erstens durch die
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
und zweitens indem das
Eigenkapital
der Bilanz
des Vorjahres mit dem Eigenkapital in der aktuellen Bilanz verglichen wird.
Darüber hinaus ist ein Merkmal der kaufmännischen Buchführung, dass jeder
Geschäftsvorfall
Buchungen auf mindestens zwei Konten
verursacht.