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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Buchführung, kaufmännische

Als kaufmännische Buchführung bezeichnet man die von Kaufleuten nach HGB anzuwendende Form der doppelten Buchführung. Das im öffentlichen Sektor - und hier insb. auf kommunaler Ebene - eingeführte doppische Buchführungssystem orientiert sich in vielerlei Hinsicht an den Prinzipien der kaufmännischen Buchführung.

Die kaufmännische Buchführung ist dadurch charakterisiert, dass sich der Periodenerfolg auf zweierlei Art ermitteln lässt: Erstens durch die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und zweitens indem das Eigenkapital der Bilanz des Vorjahres mit dem Eigenkapital in der aktuellen Bilanz verglichen wird. Darüber hinaus ist ein Merkmal der kaufmännischen Buchführung, dass jeder Geschäftsvorfall Buchungen auf mindestens zwei Konten verursacht.

Siehe auch:
- Zitate zum Thema "Buchführung | Rechnungswesen"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger