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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Budgetcontrolling

Als Budgetcontrolling bezeichnet man im Kontext des Haushaltswesens des Bundes in Österreich ein gemäß § 66 Abs. 1 Bundeshaushaltsgesetz 2013 zu etablierendes Controlling-System, das darauf abzielt, die Einhaltung der Ziele der Haushaltsführung, des Bundesfinanzrahmengesetzes sowie des Bundesvoranschlags sicherzustellen und die Steuerung der Mittelverwendungen zu unterstützen.

Aufgabe des Budgetcontrolling ist es laut Bundeshaushaltsgesetz, möglichst frühzeitig die finanziellen Auswirkungen von Planungs-, Entscheidungs- und Vollzugsprozessen sowie wesentliche Änderungen der Entwicklung der veranschlagten Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen erkennbar zu machen und Vorschläge für die erforderlichen Steuerungsmaßnahmen auszuarbeiten.

Siehe auch:
- Linksammlung zu österreichischen Bundeshaushalten
- Linksammlung zum Haushaltsrecht des Bundes (Österreich)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger