Aufgabe des Budgetcontrolling ist es laut Bundeshaushaltsgesetz, möglichst frühzeitig die finanziellen Auswirkungen von Planungs-, Entscheidungs- und Vollzugsprozessen sowie wesentliche Änderungen der Entwicklung der
veranschlagtenErträge,
Aufwendungen,
Einzahlungen und
Auszahlungen erkennbar zu machen und Vorschläge für die erforderlichen Steuerungsmaßnahmen auszuarbeiten.