Als Budgetdefizit (auch: Haushaltsdefizit, negativer Haushaltssaldo) bezeichnet man in der Kameralistik einen Fehlbetrag,
der dadurch entsteht, dass die im Haushaltsplan einer öffentlichen Verwaltung veranschlagten Ausgaben höher sind als die
veranschlagten Einnahmen. Um das Budgetdefizit zu decken, müssen Kredite aufgenommen werden, wobei hier dann auch von Einnahmen aus Krediten gesprochen wird. Hierbei darf die Nettokreditaufnahme
jedoch nicht die Investitionsausgaben übersteigen.
In der Doppik entsteht ein Budgetdefizit, wenn die im Ergebnishaushalt veranschlagten Aufwendungen die veranschlagten Erträge
übersteigen. Das doppische Budgetdefizit entspricht in seiner Höhe per Definition dem Betrag, zu dem im betreffenden
Haushaltsjahr auf Kosten künftiger Generationen gelebt wird/wurde.
Die Gesamtheit derjenigen Maßnahmen (Ausgaben/Aufwendungen senken bzw. Einnahmen/Erträge erhöhen),
die darauf abzielen, das Budgetdefizit (vollständig) abzubauen, wird unter dem Begriff der
Haushaltskonsolidierung zusammengefasst.