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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Budgetdefizit

Als Budgetdefizit (auch: Haushaltsdefizit, negativer Haushaltssaldo) bezeichnet man in der Kameralistik einen Fehlbetrag, der dadurch entsteht, dass die im Haushaltsplan einer öffentlichen Verwaltung veranschlagten Ausgaben höher sind als die veranschlagten Einnahmen. Um das Budgetdefizit zu decken, müssen Kredite aufgenommen werden, wobei hier dann auch von Einnahmen aus Krediten gesprochen wird. Hierbei darf die Nettokreditaufnahme jedoch nicht die Investitionsausgaben übersteigen.

In der Doppik entsteht ein Budgetdefizit, wenn die im Ergebnishaushalt veranschlagten Aufwendungen die veranschlagten Erträge übersteigen. Das doppische Budgetdefizit entspricht in seiner Höhe per Definition dem Betrag, zu dem im betreffenden Haushaltsjahr auf Kosten künftiger Generationen gelebt wird/wurde.

Die Gesamtheit derjenigen Maßnahmen (Ausgaben/Aufwendungen senken bzw. Einnahmen/Erträge erhöhen), die darauf abzielen, das Budgetdefizit (vollständig) abzubauen, wird unter dem Begriff der Haushaltskonsolidierung zusammengefasst.

Abbau des Budgetdefizits: Haushaltskonsolidierung

Gegensatz: Budgetüberschuss.

Siehe auch:
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes
- Bundeshaushalts-Uhr
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen


Haushaltskonsolidierung in Kommunen - 4. Auflage - Gnädinger/Burth
Haushaltskonsolidierung in Kommunen
Autoren: Marc Gnädinger, Andreas Burth

Erich Schmidt Verlag
4. Auflage (2021)

ISBN: 978-3-503-20082-5
Seiten: 344
Preis: 44 Euro

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©  Andreas Burth, Marc Gnädinger