Der Begriff der Bürgerdividende wird zuweilen in politischen Debatten oder Reden verwendet.
Er wird zumeist im Kontext derjenigen
Gebietskörperschaften
gebraucht, die in der Vergangenheit einen harten
Konsolidierungskurs
praktiziert haben, in dessen Folge die Gebietskörperschaft nun regelmäßig
Haushaltsüberschüsse
erwirtschaftet und/oder ihre kompletten
Geldschulden getilgt hat.
In der Konsequenz dieses Konsolidierungs- oder Entschuldungskurses,
der für die Bürgerinnen und Bürger i.d.R. mit Entbehrungen in Bezug auf die
Leistungsangebote
der Gebietskörperschaft verbunden war, können in der Gegenwart nun
Steuererleichterungen
oder spezielle ausgabenwirksame Leistungen angeboten werden,
ohne dass die Gebietskörperschaft in erneute
Haushaltsprobleme
kommt. Das als Konsequenz aus den Konsolidierungsbemühungen der Vergangenheit heute mögliche höhere Leistungsniveau bzw.
niedrigere Abgabenniveau wird als Bürgerdividende bezeichnet.