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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Bürgerdividende

Der Begriff der Bürgerdividende wird zuweilen in politischen Debatten oder Reden verwendet. Er wird zumeist im Kontext derjenigen Gebietskörperschaften gebraucht, die in der Vergangenheit einen harten Konsolidierungskurs praktiziert haben, in dessen Folge die Gebietskörperschaft nun regelmäßig Haushaltsüberschüsse erwirtschaftet und/oder ihre kompletten Geldschulden getilgt hat. In der Konsequenz dieses Konsolidierungs- oder Entschuldungskurses, der für die Bürgerinnen und Bürger i.d.R. mit Entbehrungen in Bezug auf die Leistungsangebote der Gebietskörperschaft verbunden war, können in der Gegenwart nun Steuererleichterungen oder spezielle ausgabenwirksame Leistungen angeboten werden, ohne dass die Gebietskörperschaft in erneute Haushaltsprobleme kommt. Das als Konsequenz aus den Konsolidierungsbemühungen der Vergangenheit heute mögliche höhere Leistungsniveau bzw. niedrigere Abgabenniveau wird als Bürgerdividende bezeichnet.

Siehe auch:
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Blog-Einträge zum Thema "Schuldenfreie Kommunen"
- Blog-Einträge zum Thema "Nachhaltigkeitssatzungen & kommunale Schuldenbremsen"
- Artikel zum Thema "Haushaltskonsolidierung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Sparen | Haushaltskonsolidierung"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"
- Linksammlung zu Haushaltssicherungskonzepten
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren zu den Staatsschulden der EU-Mitgliedsstaaten
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger