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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Bundesverschuldung

Unter dem Begriff der Bundesverschuldung versteht man per Definition die Gesamtsumme der vom Bund im Kernhaushalt sowie (bestimmten) Auslagerungen aufgenommenen Schulden.

Der Stand der ausgewiesenen Bundesverschuldung unterscheidet sich abhängig vom Umfang der berücksichtigten Schuldenarten und Auslagerungen z.T. deutlich. Die umfangreichste, finanzstatistisch berichtete Abgrenzung der Bundesverschuldung (nach neuer Schuldenstatistik) ist die Abgrenzung nach dem öffentlichen Bereich unter Berücksichtigung der Schulden beim öffentlichen Bereich, der Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich und der kreditähnlichen Rechtsgeschäfte.

Nicht finanzstatistisch berichtet werden indes insb. die Rückstellungen (z.B. Pensionsrückstellungen). Die Bundesverschuldung ist damit finanzstatistisch untererfasst. Die Summe der Rückstellungen kann für den Bund (Kernverwaltung) indes der Vermögensrechnung des Bundes entnommen werden.

Siehe hierzu auch:
- Stand und Entwicklung der Verschuldung des Bundes (Deutschland)
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren zu den Staatsschulden der EU-Mitgliedsstaaten
- Schuldenuhr zur Staatsverschuldung der USA
- Bundeshaushalts-Uhr
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes (inkl. Vermögensrechnungen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger