HaushaltsSteuerung.de »
Lexikon »
E »
eh-da-Kosten
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
eh-da-Kosten
Als eh-da-Kosten (auch: EDA-Kosten) bezeichnet man umgangssprachlich einen bestehenden (aber ungenutzten)
Ressourcenverbrauch, der
kurzfristig nicht abbaubar ist und somit "sowieso anfällt" (d.h. "eh da" ist). Aufgrund der kurzfristigen Nicht-Abbaubarkeit dieses Ressourcenverbrauchs
kann selbiger einer anderen, bislang nicht vorgesehenen Verwendung zugeführt werden, zumal hierdurch kurzfristig keine zusätzlichen
Kosten entstehen.
Zu den eh-da-Kosten zählen zum Beispiel:
- ungenutzte Arbeitszeit bei fest Angestellten
- ungenutzte Sachmittel (z.B. Räume, Raumausstattung)
In der Praxis werden eh-da-Kosten häufig dazu genutzt, um zu begründen, warum eine bestimmte Aufgabenwahrnehmung (z.B. Erbringung einer bislang
ehrenamtlich übernommenen Aufgabe durch die Verwaltung) oder Maßnahme keine zusätzlichen Kosten verursacht, sondern zusätzlichen Nutzen
stiftet, da sie lediglich ungenutzte Ressourcenverbräuche in Anspruch nimmt. Dies trägt kurzfristig zu einem besseren Einsatz der
verfügbaren Ressourcen bei. Gleichwohl ist die Argumentation über eh-da-Kosten längerfristig als gefährlich einzustufen, da
die Kapazitäten mittel- bis langfristig durchaus abbaubar sind. Sobald die einstmals mit eh-da-Kosten begründete Aufgabenwahrnehmung
einmal etabliert ist, ist es i.d.R. schwierig, den Status Quo zu ändern bzw. wieder zurückzubauen. Im Laufe der Zeit sammelt sich in
einer Verwaltung somit ein immer größerer werdender Pool an eigentlich freiwilligen
Leistungen an, die nicht zu den Kernaufgaben der jeweiligen
Gebietskörperschaft
zu zählen sind. Da die neuen Leistungen der Verwaltung z.T. auch bei Stellenneubesetzungen in die neue Stellenbeschreibung übernommen
werden ("die Aufgabe haben wir 'schon immer' hier erbracht"), kann das Argument von eh-da-Kosten zur Wahrnehmung neuer Aufgaben somit letztlich
dazu führen, dass langfristig potentiell immer neue
Fixkosten angesammelt werden. Dieser eigentlich "unnötige"
Aufwand belastet damit langfristig den
Ergebnishaushalt
und folglich auch den
(doppischen)
Haushaltsausgleich.
|