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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
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Einheitsbudget
Das Einheitsbudget ist ein Ausfluss des
Grundsatzes der Einheit
und bezeichnet allgemein den (einzigen)
Haushaltsplan
einer
öffentlichen Gebietskörperschaft
, in dem alle
Einnahmen
und
Ausgaben
(
Kameralistik
) bzw. alle
Erträge
,
Aufwendungen
,
Einzahlungen
und
Auszahlungen
(
Doppik
) - zuzüglich der
Verpflichtungsermächtigungen
- ausgewiesen werden. Das Einheitsbudget dient insbesondere dazu, die Übersichtlichkeit und Transparenz der öffentlichen
Haushaltswirtschaft
sicherzustellen, indem verhindert wird, dass
Haushalt
sdaten auf viele verschiedene Haushaltspläne (statt auf ein Einheitsbudget) verteilt werden.
Siehe auch:
-
Links zu Bundeshaushalten
-
Links zu Landeshaushalten
-
Links zu doppischen Kommunalhaushalten
-
Links zum deutschen Haushaltsrecht
© Andreas Burth, Marc Gnädinger