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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Einheitsbudget

Das Einheitsbudget ist ein Ausfluss des Grundsatzes der Einheit und bezeichnet allgemein den (einzigen) Haushaltsplan einer öffentlichen Gebietskörperschaft, in dem alle Einnahmen und Ausgaben (Kameralistik) bzw. alle Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen (Doppik) - zuzüglich der Verpflichtungsermächtigungen - ausgewiesen werden. Das Einheitsbudget dient insbesondere dazu, die Übersichtlichkeit und Transparenz der öffentlichen Haushaltswirtschaft sicherzustellen, indem verhindert wird, dass Haushaltsdaten auf viele verschiedene Haushaltspläne (statt auf ein Einheitsbudget) verteilt werden.

Siehe auch:
- Links zu Bundeshaushalten
- Links zu Landeshaushalten
- Links zu doppischen Kommunalhaushalten
- Links zum deutschen Haushaltsrecht


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger