Als Ergebnisverantwortung bezeichnet man die von einer (dezentralen) Verwaltungseinheit bzw. deren Führungskraft zu tragende Verantwortung für
die Leistungserstellung dieser Verwaltungseinheit
bzw. insb. die Erreichung der gesetzten
Output-Ziele und
Wirkungsziele. Dezentrale Verwaltungseinheiten können im Falle einer Kommune z.B. folgende Organisationseinheiten
sein: Sozialamt, Jugendamt, Ordnungsamt, Bürgeramt, Gesundheitsamt, Umweltamt usw.
Die Ergebnisverantwortung ist begrifflich von der
Ressourcenverantwortung abzugrenzen, welche die Verantwortung einer Organisationseinheit bzw. deren Führungskraft für die
Bewirtschaftung öffentlicher Ressourcen
(Finanzmittel, Personal usw.) bezeichnet.
In der herkömmlichen Verwaltungsorganisation sind die Ergebnis- und die Ressourcenverantwortung organisatorisch getrennt:
So obliegt der dezentralen Verwaltungseinheit die Ergebnisverantwortung, während die zentralen Querschnittseinheiten (Finanzverwaltung, Personalverwaltung
usw.) demgegenüber die zentrale Ressourcenverantwortung tragen. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einer geteilten Ergebnis-
und Ressourcenverantwortung.
Das begriffliche Gegenstück zur geteilten Ergebnis- und Ressourcenverantwortung wird als integrierte Ergebnis- und Ressourcenverantwortung
bezeichnet. Hierbei tragen die dezentralen Verwaltungseinheiten neben der Ergebnisverantwortung auch die Ressourcenverantwortung für
ihren Fachbereich
(dezentrale Ressourcenverantwortung). Die
Steuerung und Kontrolle der dezentralen Verwaltungseinheiten erfolgt dabei beispielsweise über
Zielvereinbarungen in Verbindung mit einem
Controlling und
Berichtswesen. Von der Integration von Ergebnis- und Ressourcenverantwortung verspricht man sich - im Vergleich
zur geteilten Ergebnis- und Ressourcenverantwortung - u.a. einen
wirtschaftlicheren und
effektiveren Ressourceneinsatz sowie klarere Verantwortlichkeiten.