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Güterverzehr
Als Güterverzehr bezeichnet man den in Geld
bewerteten
Verzehr von Sachgütern und Dienstleistungen (
Ressourcenverbrauch
) im Zuge der
Leistung
serstellung.
Der Güterverzehr wird in der
Doppik
als
Aufwand
erfasst und entsprechend im
Ergebnishaushalt
geplant. Der im abgelaufenen
Haushaltsjahr
realisierte Güterverzehr wird in der
Ergebnisrechnung
abgebildet. In der
Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)
wird der Güterverzehr in Form von
Kosten
erfasst.
Siehe auch:
-
Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen (Kommunen)
-
Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
-
Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
© Andreas Burth, Marc Gnädinger