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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Güterverzehr

Als Güterverzehr bezeichnet man den in Geld bewerteten Verzehr von Sachgütern und Dienstleistungen (Ressourcenverbrauch) im Zuge der Leistungserstellung.

Der Güterverzehr wird in der Doppik als Aufwand erfasst und entsprechend im Ergebnishaushalt geplant. Der im abgelaufenen Haushaltsjahr realisierte Güterverzehr wird in der Ergebnisrechnung abgebildet. In der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) wird der Güterverzehr in Form von Kosten erfasst.

Siehe auch:
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen (Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger