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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Harmonisierung des Haushaltsrechts

Unter der Harmonisierung des Haushaltsrechts versteht man die Angleichung eines vormalig uneinheitlichen Haushaltsrechts hin zu einem harmonisierten Rechtsrahmen, der gleichermaßen für sämtliche betroffenen Gebietskörperschaften gilt. Mit der Harmonisierung des Haushaltsrechts wird u.a. bezweckt, Benchmarking-Möglichkeiten zu verbessern und die Transparenz der öffentlichen Finanzwirtschaft zu steigern.

Der Begriff der Harmonisierung des Haushaltsrechts wird in Deutschland v.a. im Zusammenhang mit der Reform des kommunalen Haushaltsrechts genutzt. Hierbei haben die 13 Flächenbundesländer jeweils hochgradig uneinheitliche Rechtsnormen für das neue (doppische) Kommunalhaushaltsrecht verabschiedet (sog. heterogenes Haushaltsrecht).

Für die Harmonisierung des Kommunalhaushaltsrechts in Deutschland sind drei Szenarien denkbar:
  1. Übernahme des Kommunalhaushaltsrechts eines Flächenbundeslandes (z.B. von Hessen) durch die übrigen zwölf Flächenbundesländer
  2. Entwicklung einer Mischform des Kommunalhaushaltsrechts mehrerer oder aller Flächenbundesländer
  3. Entwicklung eines gänzlich neuen Rechtsrahmens (z.B. Umstellung auf die an die IPSAS angelehnten EPSAS)
Siehe auch:
- Linksammlung zum Haushaltsrecht in Deutschland
- Haushaltsreformen in Deutschland
- Blog-Einträge zum Thema "EPSAS"
- Blog-Einträge zum Thema "Doppik"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger