Unter der Harmonisierung des Haushaltsrechts versteht man die Angleichung eines vormalig uneinheitlichen
Haushaltsrechts hin zu einem harmonisierten Rechtsrahmen,
der gleichermaßen für sämtliche betroffenen
Gebietskörperschaften gilt.
Mit der Harmonisierung des Haushaltsrechts wird u.a. bezweckt,
Benchmarking-Möglichkeiten zu verbessern und die Transparenz der
öffentlichen Finanzwirtschaft zu steigern.
Der Begriff der Harmonisierung des Haushaltsrechts wird in Deutschland v.a. im Zusammenhang mit der Reform des kommunalen Haushaltsrechts
genutzt.
Hierbei haben die 13 Flächenbundesländer jeweils hochgradig uneinheitliche Rechtsnormen für das neue
(doppische) Kommunalhaushaltsrecht verabschiedet (sog.
heterogenes Haushaltsrecht).
Für die Harmonisierung des Kommunalhaushaltsrechts in Deutschland sind drei Szenarien denkbar:
Übernahme des Kommunalhaushaltsrechts eines Flächenbundeslandes (z.B. von Hessen) durch die übrigen zwölf Flächenbundesländer
Entwicklung einer Mischform des Kommunalhaushaltsrechts mehrerer oder aller Flächenbundesländer
Entwicklung eines gänzlich neuen Rechtsrahmens (z.B. Umstellung auf die an die
IPSAS angelehnten
EPSAS)