Bei der Haushaltsausgleichs-Abgabe handelt es sich um
Abgabe,
die in jedem Jahr genau die Höhe annimmt, die benötigt wird, um den
Haushalt
im jeweiligen Jahr vollständig
auszugleichen.
Die Haushaltsausgleichs-Abgabe wird hierbei jedoch immer nur dann erhoben, wenn
öffentliche Gebietskörperschaften
ihrer ethischen (Grundsatz der
Generationengerechtigkeit)
bzw. gesetzlichen Pflicht zum Haushaltsausgleich nicht nachkommen.
Die Haushaltsausgleichs-Abgabe kann hierbei grundsätzlich entweder den Charakter einer eigenständigen Abgabe (z.B.
Pro-Kopf-Steuer) haben oder als Aufschlag auf eine bestehende Abgabe (z.B.
Grundsteuer auf gemeindlicher Ebene)
erhoben werden. Nachfolgende Abbildung zeigt die Funktionsweise der Haushaltsausgleichs-Abgabe über die drei primären
Haushaltskreislaufphasen (Planung,
Vollzug,
Rechnungslegung) und nennt die mit der Einführung einer Haushaltsausgleichs-Abgabe verbundenen Wirkungen.