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Haushaltsfehlbedarf
In der kommunalen
Kameralistik
entsteht im
Haushaltsplan
ein Haushaltsfehlbedarf (auch kurz:
Fehlbedarf
), wenn die Pflichtzuführungen vom
Verwaltungshaushalt
an den
Vermögenshaushalt
nicht erreicht werden.
Ein Haushaltsfehlbedarf entsteht in einem
doppischen
Haushaltsplan
, wenn die Summe der insgesamt im
Ergebnishaushalt
veranschlagten
Erträge
geringer ist als der Gesamtbetrag der dort veranschlagten
Aufwendungen
.
Grundsätzlich sollte im Haushaltsplan kein Haushaltsfehlbedarf ausgewiesen werden, da der
Grundsatz des Haushaltsausgleichs
einen
Haushalt
ohne Haushaltsfehlbedarf fordert.
Siehe auch:
-
Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes
-
Linksammlung zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer
-
Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen
© Andreas Burth, Marc Gnädinger