Als Haushaltsrechtsharmonisierung bezeichnet man die Angleichung eines vormalig uneinheitlichen
Haushaltsrechts hin zu einem harmonisierten Rechtsrahmen, der gleichermaßen für alle betroffenen
Gebietskörperschaften gilt.
Ziele, die mit der Haushaltsrechtsharmonisierung verbunden werden,
sind u.a. die Verbesserung von Vergleichsmöglichkeiten sowie die Schaffung von mehr Transparenz.
Der Begriff der Haushaltsrechtsharmonisierung wird in Deutschland insbesondere im Kontext der Haushaltsrechtsmodernisierung auf kommunaler Ebene gebraucht.
Dort haben die 13 Flächenländer jeweils sehr unterschiedliche
Rechtsvorschriften für das neue
(doppische) Haushaltsrecht auf kommunaler Ebene entwickelt (sog.
heterogenes Haushaltsrecht).
Die Haushaltsrechtsharmonisierung kann im Falle der kommunalen Ebene in Deutschland auf einem der folgenden drei Wege erfolgen:
Übernahme des Haushaltsrechts eines Flächenlandes (z.B. von Nordrhein-Westfalen) durch die übrigen zwölf Flächenländer
Entwicklung einer Mischform des Haushaltsrechts mehrerer oder aller Flächenländer
Einführung eines gänzlich neuen Rechtsrahmens (z.B. Einführung der an die
IPSAS angelehnten
EPSAS)