Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » I » Intertemporale Budgetrestriktion des Staates

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Intertemporale Budgetrestriktion des Staates

Die intertemporale Budgetrestriktion (auch: Budgetbeschränkung) des Staates besagt, dass der Barwert der Staatseinnahmen (hier: ordentliche Staatseinnahmen (z.B. aus Steuern) abzüglich Transferzahlungen des Staates) dem Barwert der Staatsausgaben für Güterkäufe (Staatskonsum) entsprechen muss. Sofern die Staatseinnahmen nicht genügen, um die Staatsausgaben in voller Höhe zu decken, entsteht ein Budgetdefizit. Dieses Budgetdefizit ist über die Aufnahme von Krediten zu decken. In einer intertemporalen Betrachtung einzubeziehen ist insbesondere die Verzinsung der in der Höhe des Budgetdefizits aufgenommenen Kredite (daher: Barwertbetrachtung).

Die intertemporale Budgetrestriktion des Staates lässt sich auch in Form einer Formel darstellen. Hierbei seien:
T1 = Staatseinnahmen in Periode 1
T2 = Staatseinnahmen in Periode 2
G1 = Staatsausgaben in Periode 1
G2 = Staatsausgaben in Periode 2
B = Budgetdefizit in Periode 1 (entspricht: Einnahmen aus Kreditaufnahme in Periode 1 bzw. Ausgaben für Kredittilgung in Periode 2)
r = gegebener (konstanter) Zinssatz
B · r = Zinsausgaben in Periode 2

Ohne Budgetdefizit in Periode 1 (d.h. keine staatliche Kreditaufnahme ist notwendig) würde bei einer Betrachtung von zwei Perioden gelten:

Budgetrestriktion/Budgetbeschränkung: ohne Budgetdefizit in Periode 1

Besteht indes in Periode 1 ein Budgetdefizit (d.h. eine staatliche Kreditaufnahme ist in Höhe des Budgetdefizits notwendig) gilt:

Budgetrestriktion/Budgetbeschränkung: Periode 1

Das Budgetdefizit lässt sich durch Umformen darstellen als:

Budgetrestriktion/Budgetbeschränkung: Budgetdefizit (Periode 1)

In Höhe des Budgetdefizits sind Kredite aufzunehmen, die mit dem Zinssatz r verzinst werden. Sie werden annahmegemäß in Periode 2 in voller Höhe zurückgezahlt. Für Periode 2 ergibt sich somit:

Budgetrestriktion/Budgetbeschränkung: Umformen 1 (Periode 2)

Der Term "B · (1 + r)" bzw. "B · 1 + B · r" entspricht hierbei dem Schuldendienst in Periode 2, d.h. der Summe aus den Ausgaben in Periode 2 für die vollständige Tilgung der Periode 1 aufgenommenen Kredite (B · 1) und den Zinsausgaben in Periode 2 für die in Periode 1 aufgenommenen Kredite (B · r).

Da "B = G1 - T1" lässt sich diese Formel darstellen als:

Budgetrestriktion/Budgetbeschränkung: Umformen 2 (Periode 2)

Durch Umformen entsteht:

Formel: Intertemporale Budgetrestriktion/Budgetbeschränkung des Staates

Dies ist die intertemporale Budgetrestriktion des Staates (bei zwei Perioden mit kreditfinanziertem Budgetdefizit in Periode 1 und vollständiger Rückzahlung der Kredite in Periode 2).

Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass aufgrund der Notwendigkeit der Verzinsung der aufgenommenen Kredite die Staatsausgaben in der Zukunft steigen. Die staatlichen Zinsausgaben ergeben sich rechnerisch durch die Multiplikation der aufgenommenen Kredite mit dem Zinssatz. Um die Zinsausgaben in voller Höhe und ohne weitere Kreditaufnahme decken zu können, bedarf es eines Primärüberschusses in mindestens gleicher Höhe. Liegt der Primärüberschuss unter den Zinsausgaben, steigt die Kreditverschuldung stetig an. Ohne Anpassungsmaßnahmen (Erhöhung der Staatseinnahmen oder Senkung der Staatsausgaben) gerät der Staat in eine Schuldenspirale. Um die Kreditverschuldung abzubauen, muss der Staat daher Primärüberschüsse erzielen, die höher liegen als die Höhe der Zinsausgaben. Generell gilt, dass die notwendigen Anpassungsmaßnahmen umso größer ausfallen, je länger mit einer Rückführung der Kreditverschuldung gewartet wird.

Bei obiger Interpretation ergänzend berücksichtigt werden kann die Inflation. So ist es denkbar, trotz konstanter oder leicht steigender Kreditverschuldung die reale Verschuldung zu reduzieren, sofern das Wachstum der Schulden geringer ausfällt als die Inflation.

Ebenfalls möglich ist es, das Wirtschaftswachstum einzubeziehen. So kann die relative Verschuldung sinken, sofern die nominalen Schulden langsamer wachsen als die Wirtschaftsleistung. Die Wirtschaftsleistung wird i.d.R. gemessen am nominalen Bruttoinlandsprodukt (BIP).

Siehe auch:
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren zu den Staatsschulden der EU-Mitgliedsstaaten
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Schuldenuhr zur Staatsverschuldung der USA
- Zinsuhr zu den staatlichen Zinsausgaben von Deutschland und Österreich
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger